Artikel-Informationen
erstellt am:
12.10.2023
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. Auch in diesem Jahr startet die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von verwilderten Hauskatzen ohne Besitzerin oder Besitzer in Niedersachsen. Vom 1. bis zum 28. November ermöglicht das Land Niedersachsen gemeinsam mit der Tierärztekammer und der Unterstützung von Tierschutzorganisationen und den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 freilebenden Katzen und Katern, die keiner Besitzerin oder keinem Besitzer zugeordnet werden können.
An der Aktion teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer von kontrollierten Futterstellen. Niedersachsen stellt für die Aktion in diesem Jahr 250.000 Euro zur Verfügung. Damit knüpft das Land an die sechs erfolgreichen Aktionen der Vorjahre (2018 bis 2022) an: Insgesamt wurden über die Jahre fast 15.000 männliche und weibliche Katzen kastriert, gekennzeichnet und im Haustierregister von „Tasso e.V.“ oder „Findefix“, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V., registriert.
„Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch die Besitzerinnen und Besitzer von männlichen Katzen ihren Vierbeinern nicht unkastriert Freigang gewähren. Kater sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, unbedingt kastriert werden, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs zu schützen“, betont die Landesbeauftragte für den Tierschutz, Michaela Dämmrich.
Auch in diesem Jahr beteiligen sich der Deutsche Tierschutzbund e.V., der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V., das Haustierregister TASSO e.V., der Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine e.V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. an der Aktion. Somit kommen zu dem vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Betrag die Spenden der Tierschutzorganisationen von insgesamt 55.000 Euro hinzu.
Das sind die Rahmenbedingungen
„Kastriert werden bei dieser Aktion nur freilebende Streunerkatzen, die bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtier gemeldet sind. Es reicht aus, wenn die erfolgte Meldung vom Überbringer des Tieres in der Tierarztpraxis bestätigt wird“, erläutert Dämmrich. Wie bereits im letzten Jahr wird die Anzahl der kastrierten Katzen pro Tierarztpraxis begrenzt: Pro Praxis können am Tag maximal fünf Katzen und im gesamten Zeitraum 15 Katzen kastriert werden. Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden.
Darüber hinaus ist die Überbringerin oder der Überbringer verpflichtet, die Katze erst dann am Einfangort wieder frei zu lassen, wenn sich das Tier vollständig von der Operation erholt hat.
Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erfahren Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis.
Tierärztinnen und Tierärzte können sich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Formulare herunterladen: https://www.tknds.de
Hintergrund
Noch immer leben verwilderte Hauskatzen in Niedersachsen. Die unkontrollierte Vermehrung von ausgesetzten und verloren gegangenen Hauskatzen, die auf sich alleine gestellt verwahrlosen, an Hunger leiden und von Krankheiten und Parasiten heimgesucht werden, stellt ein großes Problem dar. Verwilderte Katzen – auch Streunerkatzen oder Straßenkatzen genannt – und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt, zurückgelassen, entlaufen und den Bezug zum Menschen verloren haben. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll. Die Katzen leiden an Parasiten, wie Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten, wie Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline infektiöse Peritonitis, können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen, die sich bei einem Freigang anstecken können. Die Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Junge.
Die Kastrationsaktion kann jedoch nur dann zum Erfolg führen, wenn Katzenhalterinnen und -halter in Privathaushalten Verantwortung zeigen und ihre eigenen geschlechtsreifen Kater, aber auch ihre weiblichen Katzen, vor dem ersten Freigang kastrieren lassen. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population der freilebenden Hauskatzen wirkungsvoll eingedämmt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.10.2023
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
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Fax: 0511/120-2382