Artikel-Informationen
erstellt am:
12.06.2020
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. Niedersachsens Fischereiministerin Barbara Otte-Kinast diskutierte heute (Freitag) mit den zuständigen Fachministern Jan-Philipp Albrecht aus Schleswig-Holstein und Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern die Situation der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei während der Corona-Pandemie. Ministerin Otte-Kinast war auf die Vertreter der Küstenländer zugegangen, um eine gemeinsame Position gegenüber dem Bund abzustimmen, der die Höhe der Corona-bedingten Unterstützung festlegt. „Es ist wichtig, dass die Hilfe verlängert und in Bezug auf die Höhe der Zahlungen oder die Staffelung der Liegezeiten angepasst wird“, forderte Otte-Kinast, die großes Verständnis für die Sorgen der Fischer zeigte.
Ministerin Barbara Otte-Kinast begleitet das Thema seit einiger Zeit bereits sehr intensiv. Während einer Demonstration der Fischer vor dem Niedersächsischen Landtag sprach sie mit dem Präsidenten des Deutschen Fischerei-Verbands, Dr. Gero Hocker. Vergangene Woche fand eine Telefonkonferenz mit dem Vorsitzenden des Landesfischereiverbandes Weser-Ems, Dirk Sander, statt. An dem Gespräch nahmen auch Fachleute der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) sowie Kammerpräsident Gerhard Schwetje und Kammerdirektor Hans-Joachim Harms teil.
Die EU hat ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, in der Corona-Krise auch Fischereibetrieben Überbrückungsbeihilfen bei befristeten Stilllegungen von Fischereifahrzeugen aufgrund von Covid-19 zu gewähren. Seitens der Fischerei wurde bemängelt, dass die aus Geldern des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und Bundesmitteln stammenden Hilfen in Deutschland geringer ausfielen und anders gehandhabt würden als in den Niederlanden. Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen.
Hintergrund:
Die Zuständigkeit für dieses Thema und die Festlegung der Höhe der Hilfszahlungen für Deutschland liegt beim Bund. Nachdem Deutschland über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als erster EU-Mitgliedstaat die grundsätzlichen Voraussetzungen für dieses Hilfsinstrument geschaffen hat, läuft nun die Änderung der entsprechenden Landesrichtlinie für Niedersachsen. Diese befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, so dass demnächst das Antragsverfahren eröffnet werden kann. Danach können Betriebe der Seefischerei abhängig von der Kuttergröße bislang für 30 Corona-bedingte Stillliegetage einen Betrag von bis zu 9.000 Euro erhalten. Zudem haben deutsche Fischereibetriebe die Möglichkeit, eine Beihilfe aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes für Kleinbetriebe zu beantragen (9.000 Euro für Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und 15.000 Euro bei Betrieben mit maximal zehn Beschäftigten). Ferner steht den Fischereibetrieben die Möglichkeit Kurzarbeit für die Besatzung zu beantragen offen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.06.2020
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382