Risikoeinschätzung des FLI zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland
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Geflügelpest bei Wildvogel im Landkreis Cuxhaven bestätigt
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast ruft zur Einhaltung der Biosicherheits-Maßnahmen auf
Hannover. Bei einer Stockente, die im Landkreis Cuxhaven geschossen wurde, konnte das hochansteckende Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen werden. Eine entsprechende Bestätigung erhielt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) aus dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor. Außerdem wurde bei einer weiteren Wildente (Pfeifente) aus dem Landkreis Cuxhaven im Lebensmittel-und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg der Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Die Proben befinden sich bereits zur Feststellung der Pathogenität beim FLI.
„Die Befunde sind Anlass für eine extrem hohe Wachsamkeit im Land“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Sie rief die Geflügelhalter in Niedersachsen dazu auf, ihre Tiere zu schützen und die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent auf den Betrieben umzusetzen. Auch in anderen norddeutschen Küstenländern wurden in den vergangenen Tagen zunehmend infizierte, verendete Wildvögel gefunden.
Das Landwirtschaftsministerium hat aufgrund der Häufungen und des andauernden Vogelzuges und unter Berücksichtigung der aktuellen Risikobewertung des FLI die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte mit Erlass vom 3. November 2020 aufgefordert, eine Risikobewertung nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung durchzuführen. Die Risikobewertung ist wesentliche Voraussetzung für die Anordnung einer Stallpflicht für Freilandgeflügel durch den zuständigen Landkreis bzw. die zuständige kreisfreie Stadt.
Hintergrund:
Die hoch ansteckende aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hat das FLI am 2. November 2020 seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der der HPAIV H5 in Deutschland aktualisiert. Demnach wird das Risiko des Eintrags des HPAIV H5 in Geflügelhaltungen als hoch eingestuft. Sofern eine weitere Ausbreitung des Virus vor allem im Wildvogelbereich erfolgt, kann nach Einschätzung des FLI die Aufstallung von Freilandgeflügel in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden.
Im Jahr 2016/17 ereignete sich das europaweit bislang größte Geflügelpestgeschehen, von dem Niedersachsen auch stark betroffen war. Der letzte Geflügelpestausbruch in Niedersachsen wurde im März 2020 in einem Putenbestand im Landkreis Aurich festgestellt.
Die Bevölkerung ist aufgerufen, Beobachtungen von unnormalen Verhaltensweisen bei Wasservögeln (z.B. unkoordiniertes Kopfkreisen) sowie Totfunde von Wildvögeln den Veterinärbehörden sofort zu melden, um die Früherkennung zu forcieren.Artikel-Informationen
erstellt am:
05.11.2020
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