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Geflügelpest: Biosicherheitsmaßnahmen streng einhalten

Betrieb in Grafschaft Bentheim betroffen – Ministerium appelliert an niedersächsische Betriebe


Die hochpathogene Geflügelpest (aviäre Influenzavirus vom Subtyp H7) wurde in einem Betrieb mit rund 90.000 Legehennen in der Grafschaft Bentheim festgestellt. Dies haben Untersuchungen des nationalen Referenzlabors des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) heute ergeben. Der Landkreis hat die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingerichtet und führt Untersuchungen in Nachbarbetrieben durch. Die Tiere wurden entsprechend den Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts tierschutzgerecht getötet.

In diesem Zusammenhang appelliert das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) an die niedersächsischen Betriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten und gegebenenfalls zu verbessern. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten – etwa eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome – bemerken, sollten sich umgehend beim zuständigen Veterinäramt melden. Bisher gab es 2024 zwei Ausbrüche der Geflügelpest in niedersächsischen Betrieben: Im Januar wurde die anzeigepflichtige Seuche in einer Putenhaltung im Landkreis Emsland und in einer Legehennen-Freilandhaltung im Landkreis Northeim festgestellt. Bei Wildvögeln wurde der jüngste Nachweis in Niedersachsen im März bei einer Möwe im Landkreis Friesland (Wangerooge) festgestellt. Im Jahr 2023 waren insgesamt 17 Betriebe mit rund 220.700 Tieren betroffen.

Hintergrund:

Das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5 zirkuliert inzwischen ganzjährig im Wildvogelbestand und verursacht bei Geflügel die sogenannte Vogelgrippe (Geflügelpest). Weltweit wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus zudem mehrfach bei wildlebenden Säugetieren nachgewiesen. Die vermehrten Nachweise auch bei Säugetieren könnten darauf hindeuten, dass sich das Virus besser an Säugetiere anpasst. In den Vereinigten Staaten wurde eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus außerdem erstmals bei Milchkühen festgestellt, einen Impfstoff gibt es derzeit nicht. Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat bisher Tankmilchproben aus 168 Milchviehhaltungen auf aviäres Influenzavirus untersucht. Dabei wurde das Virus nicht nachgewiesen. Derzeit laufen Untersuchungen von Tankmilchproben aus weiteren rund 100 Betrieben. Außerdem werden in Niedersachsen seit dem Jahr 2023 in einem Monitoring wild lebende Prädatoren wie zum Beispiel Füchse, Waschbären und Marder auf Influenzaviren untersucht. Bisher wurden insgesamt 157 Untersuchungen durchgeführt. Bei sechs Füchsen wurde im Jahr 2023 eine Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus Subtyp H5 nachgewiesen. In diesem Jahr wurde das Virus bislang nicht nachgewiesen. Das ML macht darauf aufmerksam, dass die vermehrten Fälle bei Säugetieren sehr aufmerksam beobachtet werden müssen.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe gibt es unter


https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tiergesundheit/tierseuchen_tierkrankheiten/ha eufig-gestellte-fragen-zur-gefluegelpest-148904.html

https://www.bfr.bund.de/de/ausgewaehlte_fragen_und_antworten_zur_hygiene_bei_lebensmittel n_und_bedarfsgegenstaenden_in_zeiten_der_vogelgrippe___wie_kann_ich_mich_und_meine_fa milie_schuetzen_-7187.html

Eine Hilfestellung für die Optimierung der betrieblichen Biosicherheit bietet das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe"

https://www.ndstsk.de/1259_Biosicherheitskonzept%20Gefluegel.html

Das Infoblatt „Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen“ gibt eine Übersicht über die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahamen für kleine Geflügel-Hobbyhaltungen:

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/156980/Verhaltensregeln_fuer_Kleinbetriebe _mit_Gefluegelhaltung_unter_1000_Tiere_und_Gefluegelhobbyhaltungen_Stand_11_2020_nicht _barrierefrei_.pdf


Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2024

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