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Hochwasser hat erhebliche Auswirkungen auf Landwirtschaft

Kulturen wie Winterweizen betroffen – Lebensraum für Wildpopulation knapper


Hannover. Das derzeitige Hochwassergeschehen hat zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft in Niedersachsen. Landwirtschaftliche Flächen sind vor allem entlang der Weser und der Aller sowie der Ems betroffen. Darüber hinaus liegen landesweit – diffus verteilt – auch kleinräumigerer so genannte Überstauungen vor, die in der Summe eine erhebliche Betroffenheit der Landwirtschaft darstellen. Grundsätzlich kann Überstauung bei allen Kulturpflanzen zu Ertragsverlusten führen.

Besonders problematisch ist das Hochwasser für Ackerbaubetriebe auf Standorten mit schwereren, ohnehin zu Staunässe neigenden Bodenverhältnissen. Betroffen sind insbesondere Winterkulturen wie Winterweizen und Wintergerste, teilweise auch Winterraps. Aufgrund der Staunässe und des damit verbundenen Sauerstoffmangels im Boden können die Pflanzen weniger Nährstoffe aufnehmen. Eine länger anhaltende Überstauung kann erhebliche Ertragseffekte haben. Die Größenordnungen für die Auswirkungen der aktuellen Situation können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Diese hängen davon ab, wie schnell die Überstauungen zurückgehen und wie der Witterungsverlauf in Frühjahr eine Regeneration der durch die Überstauung gestressten Pflanzen ermöglicht.

Tierschutzvorfälle sind dem Landwirtschaftsministerium (ML) bisher nicht bekannt geworden. Da das Hochwasser sich in den gefährdeten Bereichen seit etwa zehn Tagen ankündigt bzw. verstärkt, haben sich die Tierhalter*innen sich überwiegend darauf einstellen und möglichst Vorsorge treffen können. Zum Beispiel sind plötzliche unerwartete Stromabschaltungen für Lüftungsanlagen, die in geschlossenen Stallanlagen benötigt werden, nicht gänzlich ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich. Die meisten Tierhalter verfügen über Notstromaggregate. Weidetierhalter stehen in den betroffenen Regionen vor der zum Teil erheblichen Herausforderung, ihre Tiere auf höher liegenden Weiden oder im Stall unterzubringen. Im Serengeti-Park in Hodenhagen werden Tiere zum Teil evakuiert, hierzu befindet sich der Park im Austausch mit dem zuständigen Veterinäramt des Landkreises Heidekreis.

Die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit steht bei Hochwasserereignissen am Ende der Kette, aktuell können keine Feldfrüchte oder Gras beprobt werden. Von hohen Grundwasserständen, wie wir sie aktuell nahezu landesweit erleben, gehen nach hiesiger Einschätzung eher geringe Risiken aus. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass die Behörden konkrete Hinweise seitens der Umweltbehörden erhalten, dass und welche unerwünschten Einträge in die Umwelt gelangt sind. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) geht davon aus, dass nach Beendigung der Hochwasserlage entsprechende Hinweise seitens der Umweltbehörden gegeben werden, um zielgerichtete Probenahmen vornehmen zu können. Es gibt verschiedene Monitoring-Systeme für Futtermittel und Lebensmittel im Hinblick auf unerwünschte Substanzen. Bei diesen Programmen werden durch die Veterinärämter bzw. die Futtermittelkontrolleure des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) geeignete Proben gezogen und in den Instituten des LAVES untersucht.

Auch auf die Wildpopulation hat das Hochwasser in den betroffenen Regionen erhebliche Auswirkungen. Der Lebensraum mit den im Winter notwendigen Rückzugsbereichen wird knapper, die Tiere finden weniger Nahrung und müssen daher teilweise ihre angestammten Lebensräume verlassen. Auf diese Bedürfnisse sollten alle Jagdausübungsberichtigten und die Bevölkerung Rücksicht nehmen. Für die Region Hannover hat der Kreisjägermeister daher eine so genannte Notzeit ausgerufen. Damit ist das Ausüben der Jagd in den vom Hochwasser betroffenen Bereichen derzeit nicht erlaubt. Der zusätzliche Appell an die Bevölkerung: Die Hochwassergebiete sowie die noch zur Verfügung stehenden Rückzugsgebiete des Wildes sollten unbedingt gemieden werden – insbesondere mit Hunden, um die Tiere nicht zusätzlich aufzuschrecken.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.12.2023

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