Keine Filterpflicht für kleine Betriebe
Landwirtschaftsminister Meyer: Kleine Auflagen für kleine Betriebe
Filterpflicht soll Belastungen für Nachbarschaft und Umwelt reduzieren
HANNOVER. Die jüngst von Landwirten geäußerte Sorge vor zu großen Belastungen wegen der Umweltauflagen für Stallanlagen ist nach den Worten von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer unbegründet. „Es bleibt bei unserer Strategie, kleine Auflagen für kleine Betriebe vorzusehen und große Auflagen für große Betriebe“, sagte er nun in Hannover.
Der Minister stellte zugleich einige in letzter Zeit geäußerte Aussagen richtig. „Die Filterpflicht für Schweinehalter besteht erst bei Anlagen mit mehr als 2.000 Mastplätzen“, so Meyer. Weniger als zehn Prozent der Schweine haltenden Betriebe seien betroffen, so der Landwirtschaftsminister.
Der Runderlass zum Einbau von Abluftreinigungsanlagen für die als groß geltenden Ställe mit mehr als 2.000 Mastschweinen, 750 Sauen- oder 6.000 Ferkelplätzen war im März 2013 gemeinsam von Landwirtschafts-, Umwelt- und Sozialministerium herausgegeben worden. Ziel ist, die von Schweinehaltungsanlagen ausgehenden Belastungen für Nachbarschaft und Umwelt erheblich zu reduzieren. Besonders geht es um Schadstoffe wie Ammoniak, Stäube und Gerüche. Wenn verhältnismäßig und technisch möglich, sollen die Filter nachträglich eingebaut werden; für bestehende Anlagen gilt jedoch eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren – ein Jahr mehr als in Nordrhein-Westfalen, wo eine ähnliche Regelung bereits in Kraft ist. Auch der Niedersächsische Landkreistag begrüßte im Übrigen den Erlass.
Dieser führt nach Auffassung des niedersächsischen Landwirtschaftsministers nicht dazu, dass kleine Höfe aufgeben müssen. Im Gegenteil: „Kleine und mittlere bäuerliche Schweinehalter sind überhaupt nicht betroffen und stehen im Wettbewerb gegen die Großen besser da, weil sie eben keine Mehrkosten durch Filter haben“, sagte Meyer. Laut Statistik aus dem Jahr 2010 halten lediglich 385 Schweinehalter mehr als 2.000 Mastschweine – knapp 4 Prozent der Mastschweinehalter in Niedersachsen.
Weitere Informationen zum Erlass finden sich unter folgendem Link:
http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=113931&_psmand=7Artikel-Informationen
erstellt am:
05.02.2014
Ansprechpartner/in:
Klaus Jongebloed
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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