Artikel-Informationen
erstellt am:
14.12.2023
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Die geplante Abschaffung der Steuerbegünstigungen für Agrardiesel und der KFZ-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Zugmaschinen kommentiert Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte:
„Die Streichung der Agrardieselvergünstigung und den Wegfall der KFZ-Steuerbefreiung im Bundeshaushalt 2024 sehe ich äußerst kritisch. Die niedersächsischen Landwirtinnen und Landwirte können nicht einfach Agrardiesel einsparen. Sie müssen ihre Acker- und Grünlandflächen bewirtschaften und wir alle wollen, dass weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Die Alternative sind unter anderem maschinelle Verfahren, um Beikraut zu bekämpfen – also mit Traktor, Hacke und Striegel. Langfristig werden verschiedene, alternative Antriebsmöglichkeiten auch im Fuhrpark der landwirtschaftlichen Betriebe Einzug erhalten, aber nicht von heute auf morgen. Ich fordere daher das Bundesfinanzministerium auf, schnellstmöglich Kompromisse zu prüfen.“
Hintergrund:
In Deutschland wird für Diesel für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft aktuell eine Steuervergünstigung von 0,2148 Euro pro Liter gewährt (der Normalsteuersatz beträgt 0,47 Euro pro Liter). Nach den gestern vorgestellten Plänen der Bundesregierung soll diese Agrardieselvergünstigung für den Bundeshaushalt 2024 wegfallen. Im Wirtschaftsjahr 22/23 verzeichnete der durchschnittliche niedersächsische Haupterwerbsbetrieb einen Materialaufwand für Treib- und Schmierstoffe von ca. 21.000 Euro und somit eine Agrardieselrückerstattung von ca. 3.500 Euro.
Die mit dem Wegfall der Dieselvergünstigung verbundenen Kostensteigerungen können im Binnenmarkt kaum beziehungsweise nicht weitergegeben werden. Hinzu kommen kumulative Effekte durch den gleichzeitigen Anstieg der CO2 Bepreisung und den Wegfall der KFZ-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft. Der Wegfall der KFZ-Steuer kann Mehrbelastungen von bis zu 1.000 Euro je Schlepper und Jahr, je nach Alter und Leistung, nach sich ziehen.
Mit Wegfall der beiden Vergünstigungen wäre eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Nachbarländern verbunden, die sowohl Subventionen für Agrardiesel wie auch KFZ-Steuerbefreiungen etabliert haben.
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14.12.2023
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