Artikel-Informationen
erstellt am:
12.08.2022
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. Überschwere Mastschweine aus der Sperrzone rund um den Ausbruchsbetrieb der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Emsbüren (Landkreis Emsland) müssen zeitnah geschlachtet werden. Derzeit befinden sich rund 21.000 dieser überschweren Tiere in den Ställen der ASP-Sperrzone, wöchentlich kommen fast 6.000 überschwere Schweine hinzu. Bisher sind aus der Sperrzone insgesamt lediglich rund 5.000 Schweine geschlachtet worden. Um den Druck in den Ställen abzubauen und dabei zu helfen, ein drohendes Tierschutzproblem zu verhindern, sieht das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) eine mögliche Kostenübernahme der Lagerung des Fleisches nach der Schlachtung in Kühlhäusern vor. Hierzu befindet sich das ML im Austausch mit dem niedersächsischen Finanzministerium.
In diesem Zusammenhang macht das ML noch einmal darauf aufmerksam, dass das Fleisch nach einer entsprechenden gesetzlich vorgeschrieben Behandlung frei handelbar ist. Für die Schlachtung, Zerlegung und die anschließende Weiterarbeitung gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben der EU. Das Fleisch kann nach einer risikomindernden Behandlung – zum Beispiel Erhitzen – anschließend wie jedes andere Fleischerzeugnis in den Verkehr gebracht werden. Außerdem stammen die Schweine aus Beständen in der Sperrzone, die vor der Schlachtung mit negativem Ergebnis auf ASP untersucht wurden. Auch im Hinblick auf eine mögliche Lebensmittelverschwendung wird das ML den Dialog mit allen Wirtschaftsbeteiligten fortsetzen. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Ich erwarte insbesondere von den fleischverarbeitenden Unternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel, mögliche Vertriebswege weiter intensiv und mit Nachdruck zu suchen. Es ist weder nachvollziehbar, noch zu vermitteln, dass dieses hochwertige Fleisch nicht zu vermarkten sein soll!“
Unterdessen hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) dem ML ein Teilergebnis der so genannten Genom-Sequenzierung des ASP-Virus übermittelt. Es belegt, dass die in Brandenburg und Niedersachsen gefundenen Viren sehr eng miteinander verwandt sind, sie können beide der Virusvariante III zugeordnet werden. Diese Variante kommt in Brandenburg vor. Neben den Gemeinsamkeiten haben die entsprechenden Viren jedoch auch je eine charakteristische Mutation, die sie unterscheiden. Das FLI nimmt nun weitere Untersuchungen vor, um diesen Unterschied zu klären. Denn: Einen Hinweis auf eine mögliche Eintragsursache liefern die bisherigen Ergebnisse nicht.
Hintergrund:
Von dem ASP-Ausbruch im Landkreis Emsland sind in der Sperrzone rund 300 Betriebe mit rund 200.000 Schweinen betroffen. Die Restriktionen für die Verbringung gelten nach Vorgaben der EU-Kommission bis 14. Oktober 2022. Bis dahin muss für ca. 100.000 Schweine die kanalisierte Schlachtung organisiert werden. Niedersachsen unterstützt den Antrag der beiden betroffenen Landkreise auf eine Fristverkürzung und hat ein entsprechendes Anschreiben an das Bundeslandwirtschaftsministerium gerichtet. Gegenüber der zuständigen EU-Kommission konzentrieren Land und Bund sich darauf, die bisher erfolgreich durchgeführten Schritte zur Bekämpfung der Seuche und zur Vorbeugung vor einer erneuten Einschleppung ausführlich darzulegen und weiter durchzuführen.
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erstellt am:
12.08.2022
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Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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