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Ministerin Otte-Kinast und Minister Lies zur Düngeverordnung: „Bund schafft endlich Klarheit – das Verursacherprinzip bleibt unser Ziel“

Hannover. Am gestrigen Dienstagabend (31.5.) haben die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder mit Bundesumweltminister Steffi Lemke und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir das weitere Vorgehen bei der Umsetzung der Düngeverordnung vor dem Hintergrund des Nitratverletzungsverfahrens der Europäischen Union diskutiert.

Die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies kommentieren die Ergebnisse wie folgt: „Es ist zunächst einmal gut, dass der Bund hier endlich Klarheit schafft und das nun sehr lange andauernde Verfahren zu einem absehbaren Ende kommt. Der Zeitplan bis Ende Juni ist straff, aber damit können wir gemeinsam mit dem Bund nun mit der Arbeit beginnen mit dem gemeinsamen Ziel, ein weiteres Verfahren durch die EU abzuwenden. Wir begrüßen, dass die Kulisse insgesamt nur geringfügig größer geworden ist.“

Aus Sicht von Umweltminister Olaf Lies muss der Bund den Ländern nun perspektivisch über eine Änderung der Düngeverordnung eine entsprechende Länderermächtigung erteilen, um Maßnahmen zielgerichtet und verursachergerecht umsetzen zu können: „Wir müssen zu einem echten Verursacherprinzip kommen. Dann wird es uns auch gelingen, beide Ziele zusammen zu bringen: der Schutz unseres Grundwassers und den Erhalt der Landwirtschaft. Wer wenig düngt, darf nicht mit abgestraft werden. Pauschale, weitreichende Einschränkungen der Bewirtschaftung in den roten Gebieten sind nicht gerecht. Länder wie Niedersachsen, die bereits ein differenziertes System vorweisen können, müssen über die Bundesgesetzgebung Möglichkeiten eingeräumt werden, von den Bundesregelungen abzuweichen. Dafür werden wir im weiteren Verfahren gegenüber dem Bund kämpfen.“

Dazu äußerte sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit ENNI steht in Niedersachsen ein bundesweit einmaliges Meldeprogramm zur Verfügung, das den Nährstoffverbrauch und den Düngebedarf völlig transparent macht. Eine Überführung dieses erfolgreichen Systems in das Bundesrecht wäre angemessen.“ Außerdem führte die Ministerin aus: „Auf die Landwirte kommt jetzt eine erneut veränderte Ausweisung der roten Gebiete zu, da die Europäische Kommission die Forderung weiterhin aufrechterhält, dass alle roten Messstellen in roten Gebieten liegen müssen. Betroffene Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass auf diesen Flächen weiterhin Einschränkungen bei der Düngung kommen.“

Bis 2024 soll das Messstellennetz in Niedersachsen so ausgebaut werden, dass es die neuen Anforderungen erfüllt. Ziel sei eine höhere Messstellendichte, um ausreichend Messdaten für ein dann bundeseinheitliches Verfahren zur Verfügung stellen zu können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2022

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30169 Hannover
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