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Ministerin Staudte: „Wichtige Etappe auf dem Weg zu mehr Tierschutz“

Gesetzesnovelle geht durch den Bundesrat – Niedersachsen stimmt wesentlichen Punkten zu


Hannover/Berlin.

Als eine wichtige Etappe auf dem Weg zu mehr Tierschutz hat Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte heute den Entwurf des Tierschutzgesetzes im Bundesrat bezeichnet. Niedersachsen unterstützt die vorgesehenen Änderungen grundsätzlich, sieht jedoch in einigen Punkten weiteren Regelungsbedarf.

Derzeit bestehen immer noch Defizite beim Umgang mit Tieren und ihrer Haltung. „Die Novelle des Tierschutzgesetzes beinhaltet viele Verbesserungen, die ich daher ausdrücklich begrüße.“, so Ministerin Staudte heute in ihrer Rede im Bundesrat. Die heutige Befassung des Bundesrates sei eine wichtige Etappe auf dem Weg zu mehr Tierschutz. Niedersachsen unterstützt beispielsweise die Einführung der verpflichtenden Videoaufzeichnungen in Schlachtbetrieben. Bei Schweinen bedarf es im Hinblick auf das Kupieren der Ringelschwänze außerdem zwingend einer gesetzlichen Verankerung der im ,Aktionsplan Kupierverzicht‘ festgelegten Maßnahmen – diese geplanten Regelungen begrüßt Niedersachsen ebenfalls. Auch die Konkretisierung des „Qualzucht“-Paragrafen wird unterstützt, da Auswüchse in der Zucht, die zum Beispiel bei vielen Tieren aus bestimmten Hunderassen zu Schmerz und Leid führen, so zukünftig besser verhindert werden können. Ministerin Staudte: „Auch wenn es in der Debatte einige immer wieder polemisierend behauptet haben: Niemand will Dackel verbieten. Klar ist aber auch, dass einige Rassen weiterentwickelt werden müssen. Hier braucht es einen neuen Blick auf die Züchtung, bei dem die Weiterentwicklung hin zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden im Fokus steht. Guter Tierschutz braucht konkrete Definitionen, wie sie nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehen sind.“ Für die neuen Regelungen zur Verbesserung des Schutzes von lebenden Wirbeltieren beim Handel über Online-Plattformen gab es ebenfalls Zustimmung aus Niedersachsen. Hier soll es künftig in der Überwachung des Online-Handels für die zuständigen Behörden zum Beispiel auch die Möglichkeit geben, fingierte Ankäufe durchzuführen.

Weitergehenden Verbesserungsbedarf sieht Niedersachsen dagegen unter anderem bei der Anbindehaltung von Rindern. Das vorgesehene grundsätzliche Verbot wird zwar ausdrücklich begrüßt, der Passus wird jedoch durch die Übergangsregelungen für über sechs Monate alte Rinder erheblich aufgeweicht. Faktisch soll das Verbot für sie erst in zehn Jahren in Kraft treten. Ministerin Staudte: „In Bestandsbetrieben soll unter bestimmten Voraussetzungen sogar unbefristet eine Anbindehaltung möglich sein – auch bei Wechsel des Betriebsinhabers. Das lehne ich ab, da diese Haltungsform den tierschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Perspektivisch muss ein vollständiger Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern das Ziel sein.“

Ein wichtiger, bisher nicht berücksichtigter Punkt ist für Ministerin Staudte außerdem der Bereich der Tiertransporte: „Es muss endlich eine sichere Rechtsgrundlage dafür geben, dass Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten aus Tierschutzgründen unterbunden werden können – das halte ich für zwingend erforderlich. Unsere Erfahrungen in Niedersachsen beweisen, dass uns bislang das erforderliche Instrumentarium fehlt, um rechtssicher handeln zu können angesichts des massiven Tierleids im Zusammenhang mit den Tiertransporten in diese Drittstaaten. Hier sehe ich den Bund in der Pflicht, für praxistaugliche Rechtsgrundlagen zu sorgen. Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet die Chance, Klarheit im Sinne des Tierschutzes zu schaffen.“

Hintergrund:

Die Novelle des Tierschutzgesetzes sieht eine Reihe an Regelungen vor, zum Beispiel in Bezug auf die Pflicht der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben und zur tierschutzrechtlichen Überwachung von VTN (Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte)-Betrieben. Nach der heutigen Befassung im Bundesrat wird sich ein Gesetzgebungsverfahren im Bundestag anschließen. Im Anschluss an den Gesetzesbeschluss des Bundestages wird sich der Bundesrat nochmals abschließend mit dem Gesetz befassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2024

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