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Neue Förderrichtlinie startet: Regionale Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse stärken

Hannover. Landwirtschaftliche Betriebe sollen ebenso wie verarbeitende und vermarktende Unternehmen regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse mehr an der Wertschöpfungskette ihrer Produkte teilhaben. Kurz gesagt, sie sollen beispielsweise durch direkte Vermarktungsmöglichkeiten höhere Erzeugerpreise für ihre Produkte erzielen. Über die jetzt veröffentlichte Richtline „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ stehen hierfür in diesem Jahr 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Ab sofort können bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) Anträge über die Internetseite www.agrarfoerderung-niedersachsen.de

unter dem Webcode 01040575 gestellt werden. Antragsstichtag für die neue Fördermaßnahme ist der 15. August dieses Jahres. Förderanträge sind bis zu diesem Datum bei der LWK einzureichen. Die geförderten Projekte müssen spätestens bis Ende des Jahres 2025 fertiggestellt und abgerechnet sein.

Die Fördermaßnahme besteht sowohl aus einem investiven Teil als auch einem nicht-investiven Teil.

So können Investitionskosten für Inventar und Ausstattung in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen wie beispielsweise Hofläden, in denen zu mindestens 50 Prozent regional bezogene landwirtschaftliche Erzeugnisse vertrieben werden, beantragt werden. Ebenso können mobile Schlachteinheiten für hofnahe Schlachtungen sowie mobile oder teilmobile Molkereien gefördert werden. Für diese gilt das Kriterium der Regionalität nicht.

Antragsberechtigt sind im investiven Teil landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Investitionsstandort in Niedersachsen.

Der Fördersatz in dem investiven Teil beträgt bis zu 40 Prozent. Die Zuwendungshöhe muss 5.000 Euro übersteigen und beträgt maximal 100.000 Euro.

Der nicht-investiven Förderteil unterstützt Kommunikationsmaßnahmen, wo beispielsweise Regionalinitiativen, Ausrichtung von Messen oder Teilnahme an Messen gefördert werden können. Hierfür sind Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Unternehmen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Fachverbände mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen antragsberechtigt.

Im nicht investiven Teil beträgt der Fördersatz bis zu 75 Prozent. Die Zuwendungshöhe muss ebenfalls 5.000 Euro übersteigen und beträgt bis zu 150.000 Euro.

Die Fördermaßnahme des Landes Niedersachsen basiert auf den bereits bewährten Fördermaßnahmen „regionale Verarbeitung und Vermarktung“ für den investiven Teil und „Absatzförderung“ für den nicht-investiven Teil. Nun wurden die Richtlinien überarbeitet und in einer Fördermaßnahme vereint.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2024

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