Artikel-Informationen
erstellt am:
04.06.2020
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
„Ich habe großes Verständnis für die Sorgen der Fischer. Es ist mir wichtig, die Küstenfischerei in Niedersachsen zu unterstützen. Dabei geht es nicht nur um Arbeitsplätze, sondern auch um gesunde Lebensmittel und ein touristisches Highlight. Eine Nordseeküste ohne Fisch- und Krabbenkutter ist undenkbar.“ Ministerin Otte-Kinast kündigte an, Gespräche mit den Fachministern aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zu führen, um eine gemeinsame Position gegenüber dem Bund zu erarbeiten.
Der Bund habe zudem angekündigt, die Situation in enger Abstimmung mit den Küstenländern neu zu bewerten, gegebenenfalls die Hilfen zu verlängern und spezifische Anpassungen vorzunehmen.
Hintergrund:
Niedersachsens Fischereiministerin Barbara Otte-Kinast diskutierte heute mit dem Vorsitzenden des Landesfischereiverbandes Weser-Ems, Dirk Sander, die Situation der kleinen Hochsee- und Küstenfischerei während der Corona-Pandemie. An dem Gespräch nahmen auch Fachleute der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) sowie Kammerpräsident Gerhard Schwetje und Kammerdirektor Hans-Joachim Harms teil.
Die EU hat ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, in der Corona-Krise auch Fischereibetrieben Überbrückungsbeihilfen bei befristeten Stilllegungen von Fischereifahrzeugen aufgrund von Covid-19 zu gewähren. Seitens der Fischerei wurde jedoch bemängelt, dass die aus Geldern des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und nationalen Mitteln stammenden Hilfen in Deutschland geringer ausfielen und anders gehandhabt würden als in den Niederlanden. Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen.
Die Zuständigkeit für dieses Thema und die Festlegung der Höhe der Hilfszahlungen für Deutschland liegt beim Bund. Nachdem Deutschland über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als erster EU-Mitgliedstaat die grundsätzlichen Voraussetzungen für dieses Hilfsinstrument geschaffen hat, läuft nun die Änderung der entsprechenden Landesrichtlinie für Niedersachsen. Diese befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, so dass demnächst das Antragsverfahren eröffnet werden kann. Danach können Betriebe der Seefischerei abhängig von der Kuttergröße für 30 Corona-bedingte Stillliegetage einen Betrag von bis zu 9.000 Euro erhalten. Zudem haben deutsche Fischereibetriebe die Möglichkeit, eine Beihilfe aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes für Kleinbetriebe zu beantragen (9.000 Euro für Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und 15.000 Euro bei Betrieben mit maximal zehn Beschäftigten). Ferner steht den Fischereibetrieben die Möglichkeit Kurzarbeit für die Besatzung zu beantragen offen.
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04.06.2020
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