Artikel-Informationen
erstellt am:
19.03.2020
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. Gute Nachrichten für alle landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen. Die Meldefrist für die Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen (ENNI) wurde vom 31. März auf den 30. April 2020 verlängert. Das teilte das Niedersächsische Agrarministerium mit.
Nach Ablauf der verlängerten Meldefrist prüft die Düngebehörde, ob die Nährstoffvergleiche (NV) aller verpflichteten Betriebe vorliegen. Falls die Meldung noch aussteht, erhalten sie von der Düngebehörde nach Prüfung des jeweiligen Falls zunächst ein Aufforderungsschreiben und werden nicht unmittelbar sanktioniert.
Die EU-Kommission erlaubt den Mitgliedstaaten, nach eigenem Ermessen die Frist für GAP-Agraranträge vom 15. Mai um einen Monat auf den 15. Juni 2020 zu verlängern.
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erstellt am:
19.03.2020
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