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Verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch ab 1. August

Unbürokratisches Meldesystem des LAVES sorgt für guten Start in Niedersachsen


Hannover. Mit dem bundesweit geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) gilt ab dem 1. August 2024 eine verbindliche staatliche Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren – zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet zwischen fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio. Dementsprechend müssen jetzt in einem ersten Schritt niedersächsische schweinehaltende Betriebe über ein Online-Portal des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) melden, in welche der neuen fünf Haltungsformen ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist. Von 11.500 sind bereits rund 3000 Betriebe mit insgesamt 3.642 Ställen dieser Aufforderung nachgekommen.Spätestens ab August 2025 müssen die Produkte dann im Handel gekennzeichnet sein.

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte: „Ein Gradmesser für den notwendigen und gesellschaftlich gewollten zukunftssicheren Umbau der Tierhaltung ist das Einkaufsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine verpflichtende Haltungskennzeichnung auf jedem Produkt, wie sie das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nun in einem ersten Schritt für frisches Schweinefleisch vorsieht, wird für mehr Transparenz sorgen und für viele Menschen eine gute Orientierungshilfe in ihrem Einkaufsverhalten sein. Das kann, wie bei der Kennzeichnungspflicht von frischen Eiern, ein absoluter Game-Changer werden. Bei der Darstellung der Kennzeichnung auf der Verpackung erhoffe ich mir perspektivisch eine Weiterentwicklung. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Bund weiter am Ball bleibt und für andere Tierarten oder auch für verarbeitete Produkte nachzieht. Damit so eine Regelung aber auch umgesetzt werden und letztendlich zu Veränderungen führen kann, braucht es möglichst unbürokratische Meldesysteme für die landwirtschaftlichen Betriebe. Als eines der ersten Bundesländer haben wir, dank der großen Erfahrungswerte und Professionalität unseres LAVES, die Ausführung des Bundesgesetzes in einen Prozess und eine digitale Anmeldeplattform umgesetzt.“

Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung sind gehalten, dem LAVES über ein Online-Mitteilungsportal unter www.laves.niedersachsen.de die Haltung in einer Haltungseinrichtung mitzuteilen.

Hierzu Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES: „Das LAVES hat mit höchster Priorität innerhalb von nur sechs Wochen das Online-Mitteilungsportal entwickelt, aufgebaut und Anfang Juli an den Start gebracht. Wir haben eine digitale Lösung geschaffen, mit der Daten schnell und einfach übermittelt werden können. Nach der Dokumentenprüfung durch unsere Fachleute wird für den Stall eine Kennnummer generiert, die der Tierhalter jederzeit im System abrufen kann. Auch lassen sich einfach und schnell Änderungen der Haltungsformen nach möglichen Umbaumaßnahmen umsetzen. Das Portal wird sehr gut angenommen, für Rückfragen steht eine Hotline zur Verfügung. So kann die Meldung der Haltungsform und die Erteilung der Kennnummer so problemlos wie möglich erfolgen.“

Die erteilte Kennnummer dient als Basisinformation für die jeweilige Haltungsform in der gesamten Lebensmittelkette und letztendlich an der Verkaufsstelle.

Unter www.laves.niedersachsen.de stehen weitere Informationen und FAQs rund um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bereit.

Hintergrund:

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz trat am 1. August 2023 in Kraft und ist ein zentraler Baustein bei der zukunftsfesten Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland. Damit wird eine Grundlage gelegt, um Verbraucherwünsche nach mehr Tierschutz sowie verlässliche Perspektiven für Landwirtinnen und Landwirte in Einklang zu bringen. Der Bund hat damit Empfehlungen der sogenannten Borchert-Kommission aufgegriffen, die in der letzten Wahlperiode eingesetzt worden war.

Mit dem Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind aufgrund grundgesetzlicher Regelungen die Bundesländer betraut.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierhaltungskennzeichnung/tierhaltungskennzeichnung_node.html

https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240622-tierhaltungskennzeichngungsgesetz.html

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.07.2024
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2024

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382

http://www.ml.niedersachsen.de

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