Hier finden Sie neue Änderungen der Düngeverordnung. Sie sind am 30. April 2020 im Bundesgesetzblatt erschienen.
Weg der Vernunft: Düngeverordnung trägt Niedersachsens Handschrift
Hannover. Die Düngeverordnung wurde heute im Bundesrat beschlossen. „Das ist ein neues Kapitel für den Wasserschutz und eine große Herausforderung für die Landwirtschaft“, erklären Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies nach der Abstimmung in einer gemeinsamen Stellungnahme. Man sei froh, dass Berlin und Brüssel nach intensiven Verhandlungen auf den niedersächsischen Weg eingeschwenkt seien. „Dennoch hätten wir uns mehr Zeit für eine weitere Ausdifferenzierung in der Verwaltungsvorschrift zum Beispiel in Bezug auf Wasserschutzkooperationen gewünscht“, heißt es von Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast. Für Otte-Kinast steht im Ergebnis fest: „Wir haben viel für die Landwirtschaft und den Wasserschutz herausgeholt.“
Minister Olaf Lies ergänzt: „Diese Düngeverordnung hilft der Natur, der Umwelt und der Landwirtschaft. Der Streit zwischen Umwelt und Landwirtschaft muss damit ein Ende haben. Zugleich wollen wir den Weg des Dialogs fortsetzen. Denn ohne Zweifel hat die Dialogbereitschaft der Landwirtschaft hat dazu beigetragen, diesen Kompromiss zu finden. Jetzt heißt es: Weiter im Gespräch bleiben, um die weitere Ausgestaltung der Umsetzung der Düngeverordnung auch gemeinsam zu realisieren. Motto: Alle an einen Tisch für eine gemeinsame Lösung!“
In der neuen Düngeverordnung sind folgende niedersächsische Verbesserungsvorschläge für die Landwirte enthalten:
- Die zusätzlichen Maßnahmen in den sogenannten Roten Gebieten werden erst ab dem 1. Januar 2021 wirksam und belasten Landwirte damit nicht in der aktuellen Krisensituation.
- Der Bund bekennt sich schriftlich zum Verursacherprinzip bei der Ausweisung der Roten Gebiete.
- Und der Bund hat ebenso klar und eindeutig zugesagt, dabei auch landwirtschaftliche Emissionsdaten zu berücksichtigen.
Dazu Ministerin Otte-Kinast: „Wir haben einen Konsens erreicht, der die Interessen und zentralen Kritikpunkte der Landwirtschaft aufgreift und zugleich die berechtigten Anliegen des Wasserschutzes berücksichtigt. Bei der Bewältigung der Herausforderungen lassen wir unsere Landwirte nicht alleine.“
Gerade mit dem emissionsbasierten Ansatz kann die Binnendifferenzierung in den betroffenen Grundwasserkörpern am Verursacherprinzip orientiert durchgeführt werden. Andere Kritikpunkte hat Niedersachsen bereits angepackt: die Überprüfung der Messstellen ist auf dem Weg, die aktuellen Messdaten werden für die neue Kulisse verwendet und sind dann Grundlage für die roten Gebiete. Dazu Umweltminister Olaf Lies: „Wir nehmen das Netz der Roten Gebiete nochmals genau unter die Lupe – gerade unter dem Aspekt der Binnendifferenzierung. Die Roten Gebiete werden anschließend etwas anders aussehen als aktuell. Ich erwarte, dass über die stärkere Binnendifferenzierung am Ende auch eine gerechtere Lösung entsteht“.
Den Weg für ein sorgfältigeres Arbeiten hat die EU-Kommission freigemacht. Nach einem persönlichen Telefonat zwischen Ministerin Otte-Kinast und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen war klar: Die durch Bund und Länder zu erarbeitende Verwaltungsvorschrift, sozusagen die Methodik der Umsetzung, muss erst zum 1. Januar 2021 vorliegen und umgesetzt sein. Dies bedeutet drei Monate mehr Zeit, um die Ausweisung und Binnendifferenzierung der „Roten Gebiete“ mit der nötigen Sorgfalt vorzunehmen. Diese Verschiebung auf Januar 2021 gilt ausdrücklich auch für die Düngung 20 Prozent unter Bedarf in den „Roten Gebieten“.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
04.05.2020