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Wohngebäude sollen gegen Elementarschäden versichert werden können

Verbraucherschutzministerkonferenz tagt – auch Beschlüsse zu Energydrinks und „In-Game-Käufen“ bei Computerspielen


Regensburg. Das Weihnachtshochwasser in Niedersachsen, die Überschwemmungen im Saarland im Mai und jetzt in Bayern und Baden-Württemberg führten zu massiven Schäden an privaten Wohngebäuden. Die Betroffenen fürchten um ihre Existenz, weil die Immobilien vielfach nur unzureichend versichert sind. Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister halten eine bundesweite Pflichtversicherung zum Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen sogenannter Elementarschäden für überfällig. Daher fordert die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Regensburg den Bund auf, einen Regelungsvorschlag vorzulegen.

Die Rechte von Kundinnen und Kunden von Energieunternehmen sollen ebenfalls gestärkt werden: Die Preisgestaltung und Preisänderungsklauseln von Fernwärmeanbietern soll künftig transparenter und verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Konkret fordern die Ressortchefinnen und -chefs der Länder den Bund auf, die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (kurz AVBFernwärmeV) zeitnah zu novellieren und so verbindliche rechtliche Vorgaben zu schaffen. Ministerin Staudte: „Verbraucherinnen und Verbraucher sehen sich zunehmend erheblichen Preissteigerungen ihrer Fernwärmeversorger ausgesetzt - das zeigen nicht nur die Klageverfahren des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes, sondern auch Untersuchungen im Rahmen der Missbrauchsaufsicht. Auch macht die Komplexität von Preisformeln und Preisänderungsklauseln es oft schwierig, die rechtliche Zulässigkeit geänderter Preise zu beurteilen. Deshalb brauchen wir klare gesetzliche Regelungen, die es ermöglichen, die Preisänderungen auch tatsächlich nachzuvollziehen.“

Auch mit einem besseren Spielerschutz bei Online-Videospielen befasste sich die VSMK. Die Ressortchefinnen und -chefs der Länder forderten den Bund auf, ein generelles Verbot von so genannten In-Game-Verkäufen an Minderjährige zu prüfen – insbesondere bei als eigentlich kostenfrei beworbenen Online-Spielen (Free-to-Play-Spiele). Ministerin Staudte: „Oft sind die tatsächlichen Kosten von Spielen für die Nutzerinnen und Nutzer nicht transparent, und der Erfolg im Spiel wird häufig von solchen In-game-Käufen beeinflusst. Dass es sich hierbei um glückspielähnliche Elemente handelt, darf nicht unterschätzt werden: Lootboxen und Co. ziehen den Spielerinnen und Spielern nicht nur das Geld aus der Tasche, sondern können im schlimmsten Fall süchtig machen.“ Bei einer Lootbox handelt es sich um einen virtueller Behälter in Computerspielen, der eine zufällige Sammlung bestimmter Artikel enthält. Die Boxen können im Spiel entdeckt, freigeschaltet oder gekauft werden.

Auf Vorschlag Niedersachsens soll bundesweit eine Mindestaltersgrenze für Energydrinks eingeführt werden, und zwar von mindestens 16 Jahren. Der Bund wurde aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten. Verbraucherschutzministerin Staudte: „Die Gesundheitsschädlichkeit von vermeintlich coolen Energydrinks wird oft unterschätzt. Aufgrund des hohen Gehaltes an Inhaltsstoffen wie Koffein und Taurin und Guarana besteht bei einer hohen Dosierung ein erhöhtes gesundheitliches Risiko – beispielsweise für das Herz-Kreislaufsystem.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2024

Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse

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