Artikel-Informationen
erstellt am:
18.08.2020
Ansprechpartner/in:
Kommunikation, Presse
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2136
Fax: 0511/120-2382
Hannover. Die Landesregierung stellt für dieses Jahr 12 Millionen Euro bereit, mit denen Vorhaben unterstützt werden, die zur Reduzierung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln führen. Das Ziel ist, die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel zu vermeiden. Auch durch die Nutzung smarter Landtechnik sowie durch die Stärkung der Fachkompetenzen der Landwirte im Bereich des Nährstoffmanagements sollen eine ökologisch nachhaltigere Landwirtschaft und ein Beitrag zum Klimaschutz erreicht werden.
Der größte Teil der Mittel steht für die Förderung verschiedener Investitionen zur Verfügung. Dazu weist das Landwirtschaftsministerium auf folgende Eckpunkte hin:
- Zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten: Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist, soweit die Kapazitäten nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine feste Abdeckung oder ein Zeltdach wird vorgeschrieben.
- Abdeckungen für bestehende Güllebehälter oder Mistplatten (festes Dach oder Zeltdach),
- Gülleaufbereitungsanlagen (für alle Arten der Aufbereitung),
- Digitale Landtechnik
Nahinfrarot-Sensoren (NIRS),
Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der Ausbringung,
Stickstoff-Sensoren,
Pneumatische Düngerstreuer oder Scheibenstreuer für die Mineraldüngung mit GPS-gestützten
Teilbreitenschaltungen, der Möglichkeit der GPS- oder sensorgestützten teilflächenspezifischen Variation der Streumengen bzw. sensorgestützten Einrichtungen zur Verbesserung der Quer- oder Längsverteilung.
Sobald die Richtlinie veröffentlicht werden kann, wird die Antragsfrist kurzfristig anberaumt. Voraussichtlich ist dies im September der Fall. Die genaue Antragsfrist und die detaillierten Förderbedingungen sind dann auf der Homepage der Bewilligungsbehörde Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist dem Antrag die Baugenehmigung beizufügen.
Die Bewilligung erfolgt noch in diesem Jahr, die Auszahlung dann nach Beschaffung bzw. Baufertigstellung im Jahr 2021.
Neben der Förderung dieser Investitionen sollen aus den 12 Millionen Euro auch Beratungsangebote zur Nährstoffoptimierung des Ackerbaus gestärkt werden.
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erstellt am:
18.08.2020
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Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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