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Vermessungsoberinspektor-Anwärterinnen und -Anwärter bei der niedersächsischen Verwaltung für Landentwicklung

Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 - erstes Einstiegsamt


Vermessung Bildrechte: ML-306

Zum 01. Mai eines jeden Jahres werden bis zu vier Vermessungsoberinspektor-Anwärterinnen und –Anwärter in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 – erstes Einstiegsamt - in der niedersächsischen Verwaltung für Landentwicklung eingestellt.

Die 13-monatige Laufbahnausbildung mit abschließender Prüfung wird in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) durchgeführt, Einstellungsbehörde ist jedoch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Während der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt, der Grundbetrag (Brutto) beträgt derzeit 1.269 Euro (Stand 01.03.2020). Bis zum 31.5.2024 gibt es darauf noch einen Zuschlag in Höhe von 50% (+ 634,-€).

Bewerbungen bitte bis zum 01.März eines jeden Jahres an das

Niedersächsische Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat V2
Postfach 243
30002 Hannover

Inhalte des Vorbereitungsdienstes:

Im Rahmen des 13-monatigen Vorbereitungsdienstes wird den Anwärterinnen und Anwärtern eine fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung geboten. Grundlegende Kenntnisse in den Bereichen der allgemeinen und fachbezogenen Verwaltung, des Liegenschaftskatasters, der ländlichen Neuordnung, der Wertermittlung und Bodenordnung sowie der Landesvermessung und Geoinformationstechnologie werden an wechselnden Ausbildungsorten in Niedersachsen vermittelt. Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung wird die Befähigung für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst in der Landesverwaltung erworben. Diese Qualifikation ist eine anerkannte Ergänzung des Studiums und Voraussetzung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. später auf Lebenszeit.

Die Chancen für eine direkte Weiterbeschäftigung in der öffentlichen Verwaltung stehen zurzeit sehr gut. In den Flurbereinigungsbehörden des Landes Niedersachsen werden in den nächsten Jahren altersbedingt eine Vielzahl von Arbeitsplätzen frei, die aufgrund der Nachfrage von Bodenordnungsverfahren im ländlichen Raum nachbesetzt werden sollen.

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Berufsbild der Landentwicklung und Bodenordnung

Die ländliche Bodenordnung (Flurbereinigung) nach dem Flurbereinigungsgesetz ist ein wirksames Instrument, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den ländlichen Räumen durch geeignete Maßnahmen an zukünftige Erfordernisse anzupassen und die agrarstrukturellen Verhältnisse im ländlichen Raum zu optimieren. Aktuelle Flurbereinigungsverfahren verfolgen Belange zur Verbes-serung der Agrarstruktur gleichrangig mit Zielen der gemeindlichen Entwick-lung, des Naturschutzes und zur Verwirklichung großer Infrastrukturvorhaben. Bei den zuletzt genannten Verfahren erfüllt die Flurbereinigung die Aufgabe, flächenbeanspruchende Planungen der öffentlichen Hand durch Bodenordnung und Bodenmanagement zu begleiten, die Landaufbringung sozialverträglich zu gestalten und Konflikte der Landnutzungsansprüche aufzulösen.

Tätigkeitsprofil:

Das Berufsfeld in der Landentwicklung bietet hervorragende Aussichten auf einen faszinierenden und vielseitigen Arbeitsplatz mit umfangreichen Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Aufgaben in einer Flurbereinigungsbehörde umfassen

  • die Betreuung und Lenkung von Flurbereinigungsverfahren von der Idee bis zur Realisierung,
  • die innovative Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung und anderen Behörden an der Zukunft des ländlichen Raums,
  • die vermessungstechnische Umsetzung der planerischen Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes im Innen- und Außendienst,
  • Verhandlungen mit Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, sowie die Regelung von Rechten an Grundstücken.
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Flurbereinigungsbehörden sind in Niedersachsen die vier Ämter für regionale Landesentwicklung mit ihren Geschäftsstellen, die zurzeit ca. 280 Flurbereinigungsverfahren mit einer Gesamtfläche von 3.780 km2 bearbeiten.

Standorte sind in Aurich, Braunschweig, Bremerhaven,Göttingen, Hildesheim, Lüneburg, Meppen,Oldenburg, Osnabrück, Sulingen und Verden.

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Die Aufgaben werden in kleinen Planungsteams (Projektgruppen) gemeinsam bearbeitet mit Unterstützung weiterer Kolleginnen und Kollegen anderer Fachdisziplinen (Bauwesen, Landschaftspflege).

Voraussetzungen / Qualifikation:

Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2 – erstes Einstiegsamt – in der niedersächsischen Landentwicklung ist ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss im Studiengang Vermessungswesen oder in einem vergleichbaren Studiengang mit entsprechenden Inhalten.

Das Studium kann

  • entweder nach der Berufsausbildung -Fachrichtung der Geoinformationstechnologie- und einem erfolgreichen Abschluss der Fachoberschule
  • oder mit der allgemeinen Hochschulreife

an einer Hochschule oder Universität begonnen werden. Praktika sind teilweise vor und während des Studiums nachzuweisen.


Ansprechpartnerin / Ansprechpartner:


Für fachliche Fragen:
Frau Anja Stepputtis
Tel.: 0511/120-2186
Fax: 0511/120-99 2186



Für Fragen zum Bewerbungsverfahren:
Frau Jördis-Mareike Bähre
Tel.: 0511/120-2039
Fax: 0511/120-99 2039


Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Hier können Sie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die dazu gehördenden Verwaltungsvorschriften einsehen.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Nehmen Sie bitte vor Antragstellung in den Förderbereichen „Dorfentwicklung“, „Basisdienstleistungseinrichtung“ und „Kleinstunternehmen – KU“ zunächst Kontakt mit dem für Sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung auf.
Skizzieren Sie kurz das von Ihnen geplante Vorhaben.
Im Rahmen der Erstberatung können Ihnen wichtige Hinweise gegeben werden, die die spätere Antragsbearbeitung beschleunigen und welche Verfahrensschritte zu beachten sind.



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