Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische
Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie)
beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem
Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im
Einzelfall zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der
Antikorruptionsrichtlinie geregelt.