Konditionalität
KONDITIONALITÄT UND SOZIALE KONDITIONALITÄT 2025
Die beiden Broschüren zur Konditionalität und zur sozialen Konditionalität 2025 informieren über die einzuhaltenden Verpflichtungen der Konditionalität sowie der sozialen Konditionalität. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Rechtsnormen. Das Land Niedersachsen kommt damit seiner Informationspflicht gem. Art. 123 der VO (EG) Nr.2021/2115 nach.
Da Änderungen möglich sind, wird empfohlen, sich z.B. auch über die Fachpresse zu informieren.
1. Konditionalität
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. (EU) 2021/2115 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Klima und Umwelt, einschließlich Wasser, Böden und biologische Vielfalt von Ökosystemen, öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz geknüpft. Diese Verknüpfung wird als "Konditionalität" bezeichnet.
Die Regelungen der Konditionalität gelten seit 2023 und umfassen neun Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und elf Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Kürzung der für die Konditionalität relevanten Zahlungen. Die GAB sind wie alle Fachrechtsregelungen auch außerhalb der Konditionalität und unabhängig von der Gewährung von EU-Agrarzahlungen einzuhalten.
2. Soziale Konditionalität
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/21151 ist die Gewährung von Agrarzahlungen auch an die Einhaltung von Vorschriften im Hinblick auf bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen oder Arbeitgeberverpflichtungen geknüpft. Diese Verknüpfung wird als „soziale Konditionalität“ bezeichnet. Die Regelungen der sozialen Konditionalität umfassen Bestimmungen in Umsetzung:
► der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen,
► der Richtlinie 89/391/EWG über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer und ► der Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitsnehmer.
Die soziale Konditionalität gilt ab 01.01.2025 und ersetzt nicht das deutsche Fachrecht. Ahndungen nach dem Fachrecht (z.B. Ordnungswidrigkeiten) erfolgen unabhängig von Kürzungen und Ausschlüssen bei Verstößen im Rahmen der sozialen Konditionalität.