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Breitbandversorgung im ländlichen Raum

Breitbandinitiative Niedersachsen


Ziel der Landesregierung ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren, leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur.

Die Breitbandförderung Niedersachsen besteht aus Zuschüssen und Darlehen des Landes. Hinzu kommt die Inanspruchnahme der Breitbandförderung des Bundes. Die NBank stellt eine Beratung aus einer Hand für die antragstellenden Gebietskörperschaften sicher. Dort werden die verschiedenen Förderachsen (ELER, GAK, EFRE, Landesanteil Digitale Dividende II und Darlehen) und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme der Breitbandförderung des Bundes effizient miteinander verknüpft.

Für die Förderung aus dem ELER und der GAK erfolgt eine Konzentration auf Projekte mit der Zielrichtung der Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken beim Netzausbau durch (private) Betreiber. Zur Förderung für die Errichtung kommunaler Netze und deren langfristige entgeltliche Überlassung an einen privaten Betreiber („Betreibermodell“) berät die NBank.

Bewilligungsbehörde für Anträge aus dem ELER und der GAK ist das jeweils örtlich zuständige ArL. Eine Auswahlentscheidung über die Gewährung der Zuwendungen wird in Abstimmung mit dem ML getroffen.

Für die Beantragung von Mitteln aus dem ELER oder der GAK ist ein Markterkundungsverfahren (MEV) sowie ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) Voraussetzung (Vorlagen dafür erhalten Sie beim Breitband Kompetenz Zentrum - b|z|n).
Im IBV ist auch der Vordruck des Landes zur Ermittlung der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung der Erlöse (Wirtschaftlichkeitsluecke_NDS) mit zu veröffentlichen. Der vollständig ausgefüllte Vordruck ist Teil des Förderantrages und bei Antragstellung mit einzureichen.


Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Ämter für regionale Landesentwicklung zur Verfügung.

Zuständigkeitsbereich der Ämter für regionale Landesentwicklung   Bildrechte: ML, Ref. 303/306
Zuständigkeitsbereich der Ämter für regionale Landesentwicklung
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