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Basisdienstleistungen

Beim Förderbereich der lokalen Basisdienstleistungseinrichtungen geht es um die Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung und die Förderung der dörflichen Gemeinschaft durch entsprechende Einrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Attraktivität von Dörfern. Gleichzeitig soll dem demographischen Wandel entgegen gewirkt und Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen geschaffen werden.

Förderfähig im Bereich von Basisdienstleistungseinrichtungen sind insbesondere Ausgaben für

  • Vorarbeiten (Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Erhebungen, Untersuchungen, Folgeabschätzungen usw.),

  • die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen der Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung durch den Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, dazu zählen (nicht abschließend):

    • Nah-/Grundversorgungeinrichtungen wie Dorf-/Nachbarschaftsläden, kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, Post, Bank,
    • Regionale Versorgungszentren,
    • betreutes Wohnen,
    • Sozialstationen,
    • Jugendtreffs, soziokulturelle Zentren, Sportstätten,
    • Dienstleistungen zur Mobilität.

Hinsichtlich weiterer Details zu den Fördervoraussetzungen, Zuschusssätzen, Antragsverfahren etc. lesen Sie bitte die ZILE-Richtlinie.

Fragen zum Antragsverfahren richten Sie bitte an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Nehmen Sie bitte vor Antragstellung in den Förderbereichen „Dorfentwicklung“, „Basisdienstleistungseinrichtung“ und „Kleinstunternehmen – KU“ zunächst Kontakt mit dem für Sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung auf.
Skizzieren Sie kurz das von Ihnen geplante Vorhaben.
Im Rahmen der Erstberatung können Ihnen wichtige Hinweise gegeben werden, die die spätere Antragsbearbeitung beschleunigen und welche Verfahrensschritte zu beachten sind.



Zuständigkeitsbereich der Ämter für regionale Landesentwicklung   Bildrechte: ML, Ref. 303/306

Ämter für regionale Landesentwicklung

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