Dorfentwicklung
Grundvoraussetzung für die Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung ist, dass das betreffende Dorf als Bestandteil einer Dorfregion ins Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen wurde und ein anerkannter Dorfentwicklungsplan vorliegt.
Für den Bereich der Dorfentwicklung legt der nationale Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die folgenden Fördergegenstände fest:
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Investitionen der privaten Dorfentwicklung,
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Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen,
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Dorfgemäße Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Mehrfunktionshäuser einschließlich Co-Working Spaces und
- Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen.
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die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Wegen und Straßen,
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die Schaffung, die Erhaltung und den Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
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die Schaffung, die Erhaltung und den Ausbau von Multifunktionshäusern, von Räumen zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie von Co-Working Spaces,
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die Schaffung, die Erhaltung, die Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
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die Erhaltung und die Gestaltung von ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz sowie deren Umgestaltung hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen,
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die Umnutzung der Bausubstanz land- und fortwirtschaftlicher Betriebe,
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die Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz,
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die Revitalisierung (Innenausbau) ungenutzter und leerstehender, ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz,
- den Abbruch von Bausubstanz einschließlich Entsiegelung nach Maßgabe eines Folgenutzungskonzeptes,
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die Dorfmoderation zur Unterstützung der Veränderungsprozesse in Dörfern und Dorfregionen, wie z. B. die Begleitung der städtebaulichen und strukturellen Umsetzung der Ziele aus einem Dorfentwicklungsplan, um eine den Grundsätzen der der Dorfentwicklungsplanung entsprechende Durchführung von Vorhaben und eine aktivierende Bürgerbeteiligung zu gewährleisten,
- die Schaffung, Erhaltung und den Ausbau von sozialbezogenen dörflichen Infrastruktureinrichtungen als Kleinstvorhaben, je Dorfregion von der Aufnahme ins Dorfentwicklungsprogramm bis zum Ausscheiden insgesamt höchstens 30.000 Euro Zuschuss, je Vorhaben höchstens 2.500 Euro Zuschuss.
Außerdem sind Ausgaben für Vorarbeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) wie spezielle Untersuchungen oder Erhebungen, die wegen örtlicher Besonderheiten des vorgesehenen Verfahrensgebietes notwendig sind oder Zweckforschungen und Untersuchungen an konkreten Projekten mit modellhaftem Charakter, förderfähig.
Nehmen Sie bitte vor Antragstellung in den Förderbereichen „Dorfentwicklung“, „Basisdienstleistungseinrichtung“ und „Kleinstunternehmen – KU“ zunächst Kontakt mit dem für Sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung auf.
Skizzieren Sie kurz das von Ihnen geplante Vorhaben.
Im Rahmen der Erstberatung können Ihnen wichtige Hinweise gegeben werden, die die spätere Antragsbearbeitung beschleunigen und welche Verfahrensschritte zu beachten sind.
Broschüre "ZUKUNFT DORF" Dorfentwicklung in Niedersachsen
(PDF, 7,60 MB)
Antrag auf Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm
(DOCX, 0,06 MB)
Erläuterungen zum Antrag
(PDF, 0,11 MB)
Außerdem können Sie die Änderungsfassung der ZILE-Richtlinie einsehen, die vor allem aufgrund der Änderung beihilferechtlicher Vorschriften und der Fristverlängerung für erhöhte Fördersätze von Anträgen finanzschwacher Kommunen rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten soll.
(PDF, 0,22 MB)
Alle Anlagen der ZILE-Richtline (Stand: 26.7.2023): Rankingkriterien
(PDF, 0,11 MB)
In der Übersicht finden sie die 11 am 18.02.2022 neu in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommenen Dorfregionen.
2022 neu in das DE-Programm aufgenommenen Dorfregionen
(PDF)