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Neuordnung ländlichen Grundbesitzes

Unter der Maßnahme Neuordnung ländlichen Grundbesitzes können Ausgaben
- in Flurbereinigungsverfahren,
- in Verfahren des freiwilligen Landtausches und
- Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft gefördert werden.

Einzelheiten zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten und zu Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.


zur Flurbereinigung

zum Freiwilligen Landtausch

Details zur Förderung können Sie in der ZILE-Richtlinie nachlesen.

Fragen zu Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie den Fördermöglichkeiten richten Sie bitte an das für Sie zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Nehmen Sie bitte vor Antragstellung in den Förderbereichen „Dorfentwicklung“, „Basisdienstleistungseinrichtung“ und „Kleinstunternehmen – KU“ zunächst Kontakt mit dem für Sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung auf.
Skizzieren Sie kurz das von Ihnen geplante Vorhaben.
Im Rahmen der Erstberatung können Ihnen wichtige Hinweise gegeben werden, die die spätere Antragsbearbeitung beschleunigen und welche Verfahrensschritte zu beachten sind.



Zuständigkeitsbereich der Ämter für regionale Landesentwicklung   Bildrechte: ML, Ref. 303/306

Ämter für regionale Landesentwicklung

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