Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE -
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>>> Onlineantragsmanagement | KLARA Förderprogramm 2023 - 2027 (niedersachsen.de)2023 beginnt die neue EU-Förderperiode für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Daraus ergeben sich Änderungen, die die Neufassung von Förderrichtlinien erfordern.
Mit den
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung
– ZILE 2023 –"
wird die bisherige, erfolgreiche Richtlinie für Niedersachsen fortgeschrieben.
Die Neufassung der ZILE-Richtlinie bildet die Grundlage für die Antragstellung zum Stichtag 30.09.2022. Angesichts des von der EU-Kommission um ein Jahr verkürzten Umsetzungszeitraums (n+2) ist es das Ziel, nach der Genehmigung des ELER-Förderprogramms durch die EU-Kommission zeitnah neue Vorhaben zu bewilligen.
Informationen zu den einzelnen Förderbereichen
Unter den nachfolgenden Themen finden Sie nähere Informationen über die jeweiligen Förderinhalte:
Zu den für die Antragstellung erforderlichen Unterlage gelangen sie über den nachfolgenden Link
Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Ämter für regionale Landesentwicklung zur Verfügung.
Nehmen Sie bitte vor Antragstellung in den Förderbereichen „Dorfentwicklung“, „Basisdienstleistungseinrichtung“ und „Kleinstunternehmen – KU“ zunächst Kontakt mit dem für Sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung auf.
Skizzieren Sie kurz das von Ihnen geplante Vorhaben.
Im Rahmen der Erstberatung können Ihnen wichtige Hinweise gegeben werden, die die spätere Antragsbearbeitung beschleunigen und welche Verfahrensschritte zu beachten sind.
Hier können Sie die aktuelle ZILE - Richtlinie (Stand 24.01.2024) nebst Anlagen einsehen.
Aktuelle ZILE-Richtlinie (Stand 24.01.2024)
(PDF, 0,22 MB)
Alle Anlagen der ZILE-Richtline (Stand: 26.7.2023): Rankingkriterien
(PDF, 0,11 MB)
Außerdem können Sie die Änderungsfassung der ZILE-Richtlinie einsehen, die vor allem aufgrund der Änderung beihilferechtlicher Vorschriften und der Fristverlängerung für erhöhte Fördersätze von Anträgen finanzschwacher Kommunen rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten soll.
(PDF, 0,22 MB)
Im Bereich des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg (Übergangsregion) gelten für Förderanträge, die zum 30.09.2024 gestellt werden, die nachfolgenden Fördersätze. Etwaige Zuschläge, die im Zusammenhang mit einem ILEK bzw. LEADER-REK gewährt werden können, sind noch nicht berücksichtigt.
In den stärker entwickelten Regionen gelten für Förderanträge, die zum 30.09.2024 gestellt werden, die nachfolgenden Fördersätze. Etwaige Zuschläge, die im Zusammenhang mit einem ILEK bzw. LEADER-REK gewährt werden können, sind noch nicht berücksichtigt.