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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE -

OAManÄrL Bildrechte: ML, Ref 305 und 306
OAManÄrL

Für weitere Informationen klicken Sie auf den folgenden Link

>>> Onlineantragsmanagement | KLARA Förderprogramm 2023 - 2027 (niedersachsen.de)





2023 beginnt die neue EU-Förderperiode für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Daraus ergeben sich Änderungen, die die Neufassung von Förderrichtlinien erfordern.

Mit den

"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung
– ZILE 2023 –"

wird die bisherige, erfolgreiche Richtlinie für Niedersachsen fortgeschrieben.

Die Neufassung der ZILE-Richtlinie bildet die Grundlage für die Antragstellung zum Stichtag 30.09.2022. Angesichts des von der EU-Kommission um ein Jahr verkürzten Umsetzungszeitraums (n+2) ist es das Ziel, nach der Genehmigung des ELER-Förderprogramms durch die EU-Kommission zeitnah neue Vorhaben zu bewilligen.


Informationen zu den einzelnen Förderbereichen

Unter den nachfolgenden Themen finden Sie nähere Informationen über die jeweiligen Förderinhalte:

Zu den für die Antragstellung erforderlichen Unterlage gelangen sie über den nachfolgenden Link

Vordrucke

Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Ämter für regionale Landesentwicklung zur Verfügung.

Zuständigkeitsbereich der Ämter für regionale Landesentwicklung   Bildrechte: ML, Ref. 303/306
Zuständigkeitsbereich der Ämter für regionale Landesentwicklung
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner

Nehmen Sie bitte vor Antragstellung in den Förderbereichen „Dorfentwicklung“, „Basisdienstleistungseinrichtung“ und „Kleinstunternehmen – KU“ zunächst Kontakt mit dem für Sie zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung auf.
Skizzieren Sie kurz das von Ihnen geplante Vorhaben.
Im Rahmen der Erstberatung können Ihnen wichtige Hinweise gegeben werden, die die spätere Antragsbearbeitung beschleunigen und welche Verfahrensschritte zu beachten sind.



Vordrucke

Hier gelangen Sie zu den Vordrucken.

Fördersätze in der Übergangsregion für den Antragsstichtag 30.09.2024

Im Bereich des ehemaligen Regierungsbezirkes Lüneburg (Übergangsregion) gelten für Förderanträge, die zum 30.09.2024 gestellt werden, die nachfolgenden Fördersätze. Etwaige Zuschläge, die im Zusammenhang mit einem ILEK bzw. LEADER-REK gewährt werden können, sind noch nicht berücksichtigt.

  Übergangsregion - Gemeinden
(PDF, 0,08 MB)

  Übergangsregion - Landkreise 2024
(PDF, 0,05 MB)

Fördersätze in den stärker entwickelten Regionen für den Antragsstichtag 30.09.2024

In den stärker entwickelten Regionen gelten für Förderanträge, die zum 30.09.2024 gestellt werden, die nachfolgenden Fördersätze. Etwaige Zuschläge, die im Zusammenhang mit einem ILEK bzw. LEADER-REK gewährt werden können, sind noch nicht berücksichtigt.

  stärker entwickelte Region - Landkreise
(PDF, 0,05 MB)

  Stärker entwickelte Region - Gemeinden
(PDF, 0,10 MB)

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