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Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds unterstützt die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und Meerespolitik der EU für den Zeitraum 2021-2029.

Zur Förderung von Maßnahmen mithilfe des EMFAF ist ein nationales Programm des Mitgliedstaates erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtstrategie wird darin die Verwendung der Mittel festgelegt und von der Europäischen Kommission notifiziert/zugelassen. Mit dem deutschen EMFAF-Programm soll insbesondere eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei als Beitrag zur Ernährungssicherheit unterstützt werden. Die Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Erzeugnisse insbesondere durch die Optimierung regionaler Wertschöpfungsketten sowie die Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten mit lokalen Strategien zur Stärkung der ländlichen Räume stellen weitere Förderschwerpunkte dar.

Für die Umsetzung der Förderung ist ab dem 01.03.2025 ausschließlich die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) zuständig. Bislang waren in Niedersachsen drei Bewilligungsbehörden für die Bearbeitung von Förderanträgen im Rahmen des EMFAF zuständig, darunter auch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven. Um die Beantragung und Abwicklung von Fördermaßnahmen zu vereinfachen, ist künftig die LWK alleinige Bewilligungsbehörde (Pressemitteilung vom 28.02.2025).

Informationen zu den Förderungen und Antragsunterlagen erhalten Sie bei der LWK (Geschäftsbereich Förderung, Fachbereich Agrarförderung).

Ansprechpartnerin:

Silke Emmel
Telefon: 05 11/65-14 78
E-Mail: silke.emmel@lwk-niedersachsen.de
Internetseite: LWK

Informationen zur Förderung:

Das EMFAF-Programm wird in Niedersachsen durch insgesamt vier Förderrichtlinien umgesetzt. Für die Antragstellung gibt es grundsätzlich keinen festen Stichtag. Sie ist somit jederzeit möglich.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Förderung von Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste (Link zur Seite)
  • Förderung von Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen, u. a. Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Arbeitssicherheit und Gesundheit, der Produktionsverfahren, der Direktvermarktung, Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen (Link zur Seite)
  • Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen (Link zur Seite)
  • Förderung von Vorhaben der Binnenfischerei, u. a. Diversifizierungen und neue Einkommensquellen, Unterstützungsleistungen zur Berufsausbildung, Investitionen in schonende Fangtechniken, Austausch/Modernisierung von Motoren zur Steigerung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, Unterstützung des Ersterwerbs eines gebrauchten Fischereifahrzeugs für junge Fischerinnen und Fischer (<40) (Link zur Seite)
  • Förderung von Vorhaben der Aquakultur, u. a. Investitionen in den Neubau oder die Modernisierung von Produktionskapazitäten, Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -sicherheit, Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit von Aquakulturanlagen (Link zur Seite)
  • Förderung von Vorhaben der Seefischerei, u. a. Investition an Bord zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen, Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, Modernisierung oder Austausch von Motoren zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, Unterstützung des Ersterwerbs eines bereits für mindestens 3 Jahre im Flottenregister eingetragenen Fischereifahrzeugs für junge Fischerinnen und Fischer (<40), Investitionen in die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen (Link zur Seite)

Verfügbares EMFAF-Budget:

Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste: 1.711.503 Euro

Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und zur Verbesserung der Hafeninfrastruktur: 2.341.783 Euro

Vorhaben der Binnenfischerei und Aquakultur: 9.921.118 Euro

Vorhaben der Seefischerei: 5.496.684 Euro

Betrugs- und Beschwerdemanagement im EMFAF

Grundsätzliche Fördervoraussetzungen

Im Rahmen der Förderung im Zusammenhang mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) müssen Antragstellende grundlegende Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt für eine Förderung in Frage zu kommen. Zunächst ist bei der Beantragung von Fördermitteln eine Erklärung abzugeben, dass keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Vorgaben der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) begangen wurden und auch keine anderen schwerwiegenden Umweltdelikte oder betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln. Im Falle von Verstößen gegen die genannten Vorgaben wird der Antragstellende für eine bestimmte Zeit von der Förderung ausgeschlossen. In Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1139 werden die konkreten Ausschlussgründe benannt.

Die Erklärung des Antragstellenden, dass keiner der oben genannten Punkte zutrifft, ist Teil des Antragsprozesses. Sollte sich herausstellen, dass der Antragstellende in der Vergangenheit gegen eine dieser Vorgaben verstoßen hat, so kann dies zu einer Ablehnung des Antrags oder zu einem Ausschluss von zukünftigen Förderungen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren führen, wobei bei Subventionsbetrug dieser Zeitraum auch länger sein kann.

Diese Regelungen gewährleisten, dass die Fördermittel in Übereinstimmung mit den Zielen der EU, insbesondere der Gemeinsamen Fischereipolitik und dem Umweltschutz, eingesetzt werden.

Betrugs- und Korruptionsprävention

Die Prävention von Betrug und Korruption ist ein wesentlicher Faktor, um sicherzustellen, dass die bereitgestellten EU- und Landesmittel ordnungsgemäß verwendet werden. Dafür sind umfangreiche Prüfungen und Kontrollen über den gesamten Zeitraum des Verfahrens vorgesehen. Diese reichen von der Antragstellung über die Bewilligung bis hin zur finalen Abwicklung der Fördermittel. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Betrug und Korruption frühzeitig zu verhindern und gegebenenfalls aufzudecken. Jeglicher Verdacht auf unrechtmäßige Handlungen wird streng verfolgt; in begründeten Fällen erfolgt eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft.

Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen basiert auf § 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen sowie den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes gegen den Missbrauch von Subventionen. Diese Normen verlangen, dass im Falle eines Verdachts auf Subventionsmissbrauch oder Betrug sofortige Maßnahmen ergriffen werden.

Eine Rückforderung der eventuell bereits ausgezahlten Mittel wird bei nachgewiesenem Betrug angeordnet und notwendigenfalls auch gerichtlich durchgesetzt.

Berücksichtigung der EU-Grundrechte-Charta und der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Berücksichtigung der Charta der Grundrechte der EU (EU-GRC) sowie der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) stellen grundlegende Voraussetzungen der EMFAF-Förderung dar.

Die UN-BRK soll die strukturelle Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen verhindern und das Recht auf gesellschaftliche Einbeziehung stärken. In ihrem Vertragswerk definieren die Vereinten Nationen allgemeine Grundrechte von Menschen mit Behinderungen.

In der Charta der Grundrechte sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen enthalten, die in der Europäischen Union leben. In den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen festgeschrieben und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt.

Mittel aus dem EMFAF können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn die Achtung der UN-BRK und der EU-GRC gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung) bei der Planung und Umsetzung von EMFAF-Maßnahmen berücksichtigt wird. Sämtliche Kriterien und Verfahren für die Auswahl von zu fördernden Vorhaben müssen gemäß Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 der EU-GRC Rechnung tragen sowie die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Ein Verstoß kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union an das Land Niedersachsen oder auch zu einem Widerruf des Förderbescheids für das betroffene Vorhaben führen.

Die EMFAF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verpflichtet die an der EMFAF-Förderung beteiligten Stellen und Zuwendungsempfänger zur Einhaltung der UN-BRK und der EU-GRC in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich.

Beschwerden über Verstöße oder Meldung von Verdachtsfällen

Den Antragsstellenden bzw. den Zuwendungsempfangenden stehen verschiedene Arten von Rechtsbehelfen zur Verfügung, die frühzeitig die Möglichkeit zur Äußerung (Beschwerde) gegenüber Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen geben. In den Förderbescheiden erhalten Zuwendungsempfangende konkrete Rechtsbehelfsbelehrungen.

Darüber hinaus kann jede Person direkt mit der EMFAF-Verwaltungsbehörde als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle bei Beschwerden außerhalb des nationalen Rechtschutzes, d. h. unterhalb der zuvor genannten Rechtsbehelfsmöglichkeiten, Kontakt aufnehmen und mögliche Rechtsverstöße oder Betrugs- und Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit dem EMFAF-Programm 2021-2027 melden.

Sofern Sie bei der Umsetzung eines aus dem EMFAF geförderten Vorhabens Rechte gemäß der UN-BRK oder der Charta der Grundrechte der EU als verletzt ansehen, können Sie sich bei der EMFAF-Verwaltungsbehörde beschweren. Bitte melden Sie dabei ausschließlich Fälle von möglichen Rechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit Förderungen aus dem EMFAF-Programm 2021-2027 stehen. Die Hinweise werden vertraulich behandelt.

Voraussetzung für eine Bearbeitung ist, dass die Beschwerde konkret formuliert ist, Sie das betroffene Vorhaben aus dem EMFAF-Programm 2021-2027 sowie die handelnde Stelle oder Person und den konkreten Sachverhalt benennen. Für die Bearbeitung werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

Jede Beschwerde wird dokumentiert. Die EMFAF-Verwaltungsbehörde wird sich Ihrer Beschwerde annehmen. Je konkreter Ihr Beschwerdetext ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Verstöße im Zusammenhang mit der GRC oder der UN-BRK beziehungsweise Betrug oder Korruption aufgedeckt werden.

Wichtiger Hinweis: Der Schutz der individuellen Menschenrechte in Deutschland obliegt grundsätzlich den Gerichten. Im deutschen Rechtssystem muss und kann grundsätzlich jeder die Verletzung seiner Rechte selbst gerichtlich geltend machen. Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert dafür den Rechtsweg.

Kontakt

Ihre Beschwerde richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2, 30169 Hannover
E-Mail: emfaf@ml.Niedersachsen.de

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Korruptionsprävention und -bekämpfung
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

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