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Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) unterstützt die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und Meerespolitik der EU für den Zeitraum 2021-2029.

Zur Förderung von Maßnahmen mithilfe des EMFAF ist ein nationales Programm des Mitgliedstaates erforderlich. Im Rahmen einer Gesamtstrategie wird darin die Verwendung der Mittel festgelegt und von der Europäischen Kommission notifiziert/zugelassen. Mit dem deutschen EMFAF-Programm soll insbesondere eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei als Beitrag zur Ernährungssicherheit unterstützt werden. Die Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Erzeugnisse insbesondere durch die Optimierung regionaler Wertschöpfungsketten sowie die Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten mit lokalen Strategien zur Stärkung der ländlichen Räume stellen weitere Förderschwerpunkte dar.

Das EMFAF-Programm wird in Niedersachsen durch insgesamt vier Förderrichtlinien umgesetzt. Für die Antragstellung gibt es keinen festen Stichtag und sie ist somit jederzeit möglich.

Eine Antragstellung ist bei der Landwirtschaftskammer, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie dem Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven für jeweils folgende Maßnahmen möglich:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

  • Förderung von Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste
  • Förderung von Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung von Fischeierzeugnissen, hierzu zählen u.a. Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Arbeitssicherheit und Gesundheit, der Produktionsverfahren, der Direktvermarktung, Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen
  • Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen

Förderbudget:

Es steht ein Förderbudget von 2.200.000 Euro für Vorhaben zur Umsetzung der Strategie für eine integrierte örtliche Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste zur Verfügung.

Für Vorhaben der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und zur Verbesserung der Hafeninfrastruktur steht ein Förderbudget von 2.575.322 € zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

Silke Emmel
Telefon: 05 11/65-14 78
E-Mail: silke.emmel@lwk-niedersachsen.de
Internetseite: LWK

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

  • Förderung von Vorhaben der Binnenfischerei, hierzu zählen u.a. Diversifizierungen und neue Einkommensquellen, Unterstützungsleistungen zur Berufsausbildung, Investitionen in schonende Fangtechniken, Austausch/Modernisierung von Motoren zur Steigerung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, Unterstützung des Ersterwerbs eines gebrauchten Fischereifahrzeugs für junge Fischerinnen und Fischer (<40).
  • Förderung von Vorhaben der Aquakultur, u.a. Investitionen in den Neubau oder Modernisierung von Produktionskapazitäten, Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -sicherheit, Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit von Aquakulturanlagen.

Förderbudget:

Es steht ein Förderbudget von 11.984.290 Euro zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Markus Diekmann
Telefon: 05 11/88 97-9 05
E-Mail: markus.diekmann@laves.niedersachsen.de
Internetseite: LAVES

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven (SFA)

Förderbudget:

Es steht ein Förderbudget von 6.441.915 Euro zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

Sarah Ringel
Telefon: 04 71/9 72 54-21
E-Mail: sarah.ringel@sfa.niedersachsen.de
Internetseite: SFA

Ergänzende Informationen zur Fischereiförderung

Weiterführende Links finden Sie hier:

Hier finden Sie Rechtsgrundlagen und Richtlinien.
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