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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Die Länder Niedersachsen und Bremen gewähren landwirtschaftlichen Betrieben Zuschüsse für bestimmte Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich, die die Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des Betriebs verbessern.

In erster Linie dient das AFP der Modernisierung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe. Dabei wird aber auch großer Wert auf die gesellschaftlich bedeutsamen Aspekte Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierschutz gelegt. In diesen Bereichen müssen besondere Anforderungen erfüllt werden.

Gefördert werden z. B. Investitionen in tiergerechte Ställe sowie bestimmte Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz.

Die Höhe der Förderung liegt je nach Vorhaben bei 20 bis 40 %. Die Förderung wird im Rahmen des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum (PFEIL) durch die Europäische Union und den Bund mitfinanziert.

Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die auch Ihre Fragen zur AFP-Förderung beantwortet. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der LWK.

Das AFP-Antragsverfahren wird einmal jährlich durchgeführt, in der Regel im Frühjahr. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Die Förderanträge müssen der LWK dann in der vorgesehenen digitalen Form übermittelt werden.


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