Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Ziel der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Durch die Förderung bestimmter Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen- soll ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur nachhaltigen Energie geleistet werden
- sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden.
- soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden.
- sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.
Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Land und/oder vom Bund mitfinanziert.
Das Angebot richtet sich an alle Landwirte und Landbewirtschafter - die Teilnahme ist freiwillig.
Verankerung der AUKM im GAP-Strategieplan 2023 - 2027
Spezielle Ziele der EU für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind lt. EU Interventionen:
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie;
(e) Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft;
(f) Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften;
Für die neue Förderperiode werden insgesamt 23 AUKM angeboten.
20 AUKM haben das EU-Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ und sind entsprechend der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität“ zugeordnet.
2 AUKM haben das EU-Ziel (d) oder (e) und sind jeweils einer eigenen Intervention zugeordnet.
Der „ökologische Landbau“ unterstützt die EU-Ziele (d), (e) und (f) und ist gleichfalls einer eigenen Intervention zugeordnet.
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer, die auch für die Bearbeitung der Flächenprämien zuständig sind (Kontakte am Ende der Seite)
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