In der Richtlinie sind die aktuellen Förderbedingungen dargestellt.
Alle Antragsformulare als Download
In 2024 werden nur die Fördermaßnahmen zur Antragstellung angeboten, die in der Übersicht über die Angrarumweltmaßnahmen in ANDI genannt sind genannt sind, diese Angaben können auch über die Merkblätter eingesehen werden.
AUM- Auszahlungsanträge bereits laufender Verpflichtungen sind bis zum 15.05.2024 digital über ANDI zu stellen.
Erst-, Folge- und Neuanträge auf Teilnahme an den AUM 2024 müssen ebenfalls bis zum 15.05.2023 digital über ANDI gestellt werden und die Anlagen zu den Anträgen müssen bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin! Später eingehende Anträge werden abgelehnt!
Der Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (ANDI-Antrag) ist Bestandteil des Antrages auf Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen!
Die Druckdokumente sowie weitere Infos zum Antragsverfahren 2024 erhalten Sie unter folgendem Link:
Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode
Richtlinie NiB-AUM (Fassung 15.3.2019) (nicht vollständig barrierefrei)
RL NiB-AUM Änderung vom 22.04.2020 (nicht vollständig barrierefrei)
Nds. MBl. RL-Änderung 2021 (nicht vollständig barrierefrei)
Angebotene AUKM 2022 (nicht vollständig barrierefrei)
Kombinationstabelle ELER (2022) (nicht vollständig barrierefrei)
Meldebogen Bewirtschfterwechsel (nicht vollständig barrierefrei)
Merkblatt "häufige Fehler bei AUM" (nicht vollständig barrierefrei)