In der Richtlinie sind die aktuellen Förderbedingungen dargestellt.
AUKM - Aktuelles zum Antragsverfahren
Formalien zum Antragsverfahren 2025
In 2025 werden nur die Fördermaßnahmen zur Antragstellung angeboten, die in der Übersicht der angebotenen AUKM in ANDI genannt sind. Grundsätzlich können in 2025 außer für BV1 (Ökolandbau) nur Folgeanträge für eine bereits laufende Verpflichtung gestellt werden.
Anträge auf Teilnahme an den AUKM 2025 (nur Folgeanträge) sowie Erst-Folge- oder Neuanträge für die Maßnahme BV1 müssen über ANDI bis zum 15. Mai 2025 gestellt werden und die erforderlichen Antragsanlagen bei der Landwirtschaftskammer (Bewilligungsstelle) eingereicht werden. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin! Später eingehende Anträge werden abgelehnt!
Auszahlungsanträge bereits laufender Verpflichtungen müssen bis zum 15.05.2025 über ANDI gestellt werden.
Die Antragsanlagen zu ANDI finden Sie auf der Seite "alle Antragsformulare als Download".Dokumente zum Antragsverfahren 2025
Die Auszahlung der in 2024 gestellten Auszahlungsanträge wird voraussichtlich am 17.03.2025 erfolgen.
Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode