In der Richtlinie sind die aktuellen Förderbedingungen dargestellt.
Neue AUKM - Die neue Struktur
Spezielle Ziele der EU für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind lt. EU Interventionen:
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu nachhaltiger Energie;
(e) Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft;
(f) Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften;
Für die neue Förderperiode werden insgesamt 23 AUKM angeboten.
20 AUKM haben das EU-Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ und sind entsprechend der Intervention „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität“ zugeordnet.
2 AUKM haben das EU-Ziel (d) oder (e) und sind jeweils einer eigenen Intervention zugeordnet.
Der „ökologische Landbau“ unterstützt die EU-Ziele (d), (e) und (f) und ist gleichfalls einer eigenen Intervention zugeordnet.
Die Fördermaßnahmen sind in folgende Blöcke gegliedert:
BV = Betriebliche Verpflichtungen
Hier muss der gesamte Betrieb nach den Bedingungen bewirtschaftet werden.
AN = Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen
Gefördert werden nur die beantragten Ackerflächen.
BF = Blüh- und Schonstreifen (Ackerbrachen), Hecken
Anlage von Blüh- und Schonstreifen bzw. Heckenpflanzung auf den beantragten Ackerflächen.
BK = Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz
Erhalt naturnaher Moore und Wiederherstellung regenerierbarer Moore sowie moorschonende Bewirtschaftung
GN = Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung
Gefördert werden nur die beantragten Grünlandflächen.
BB = Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen
Mahd und Beweidung besonderer Biotoptypen.
NG = Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel
Schutz der "Nordischen Gastvögel" auf den beantragten Acker- bzw. Grünlandflächen.
Innerhalb dieser Blöcke sind die Fördermaßnahmen fortlaufend nummeriert. Wird eine Fördermaßnahme in zwei Untermaßnahmen unterteilt, sind die sich daraus ergebenen Maßnahmenbezeichnungen in der Anlage 2 zum Sammelantrag an der betreffenden Fläche anzugeben.
Beispiel:
- Fördermaßnahme: GN5 Artenreiches Gründland
- Teilmaßnahmen: GN56- Nachweis von 6 Kennarten GN 58 Nachweis von 8 Kennarten
- In der ANDI Flächenbearbeitung ist an den beantragten Flächen dann GN 56 oder GN58 einzutragen.
Darstellung der Auflagen und Förderbedingungen zu den AUKM der neuen Förderperiode
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