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ELER-Förderung: Vorgaben zur Publizität

(Information der Öffentlichkeit über die ELER-Förderung)


Nach Artikel 13 der VO (EU) Nr. 808/2014 i. V. m. Anhang III zuletzt geändert durch VO (EU) Nr. 2016/669, besteht für Begünstigte, die eine Zuwen­dung aus dem ELER erhalten, die Verpflichtung zur Information und Publizität. Ziel ist es, während der Durchführung eines geförderten Vorhabens im ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen die Öffentlichkeit über die finanzielle Unterstützung der EU zu unterrichten.

Für die ELER Maßnahmen Fläche (AUM, Ökolandbau, AGZ) und Tier (ELER-Tierwohl) wurden die Publizitätsvorgaben von der KOM dahingehend geändert, dass nunmehr ein Hinweis auf die betreffende Förderung auf den Internetseiten des Antragstellers ausreichend ist. Erläuterungstafeln oder Hinweisschilder sind danach nicht mehr erforderlich. Diese Änderung wurde/wird den Antragstellern mit den Auszahlungsmitteilungen bekanntgegeben. Die Umsetzung muss durch die betroffenen Antragsteller zeitnah erfolgen.

Um die Vorgaben möglichst übersichtlich und verständlich darzustellen, wurde von uns das anliegende Merkblatt entwickelt. Hier sind die wesentlichen rechtlichen Anforderungen für ELER-Flächen-/Tiermaßnahmen zusammengefasst und konkrete Beispiele zur Umsetzung aufgeführt.

Das Merkblatt ist auch auf den Internetseiten der einzelnen Maßnahmen abrufbar.


Die vollständigen Informationen zu den Publizitätsvorschriften erhalten Sie auf den Seiten der ELER-Verwaltungsbehörde:

http://www.ml.niedersachsen.de/themen/entwicklung_laendlichen_raums/eufoerderprogramme_zur_entwicklung_im_laendlichen_raum/pfeil_20142020/informationen-zur-eu-foerderung-147065.html

 

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