AUKM - Das Antragsverfahren wird verlängert!
Der späteste Termin der Antragstellung ist der 1. August 2022
Antragsfrist für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen verlängert
Förderungen können noch bis zum 1. August 2022 beantragt werden
Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen können noch bis zum 1. August 2022 Anträge zur Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. Sie haben damit einen Monat länger Zeit, die freiwilligen Fördermaßnahmen für umwelt-, klima- und ressourcenschonende Anbauverfahren und eine gewässerschonende und naturschutzgerechte Landbewirtschaftung zu beantragen.
Das im März 2022 gestartete Antragsverfahren für AUKM für die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2023 bis 2027 ist gut angelaufen. Die GAP-Reform und die zahlreichen neuen Fördermaßnahmen führten bei interessierten Landwirtinnen und Landwirten zu vielen Rückfragen, so dass die übliche Antragsfrist (15. Mai) für die neuen AUKM bereits bis zum 30. Juni 2022 hinausgeschoben wurde. Nun soll eine letztmalige Verlängerung der Antragsfrist bis zum 1. August 2022 erfolgen, um eine umfassende Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie: nach dem 1. August eingehende Anträge sind verfristet und werden abgelehnt!
Mehr Informationen zur Antragstellung finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums www.ml.niedersachsen.de/aukm.