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AUKM 2022 - Die Bewilligung kann nur eingeschränkt erfolgen

Das Mittelbudget ist deutlich überzeichnet - eine Kürzung ist erforderlich.


AUKM 2022 - Die Bewilligung kann nur eingeschränkt erfolgen

Das Mittelbudget ist deutlich überzeichnet - eine Kürzung für nds. Betriebe ist erforderlich.

(Die Einschränkungen gelten nicht für Betriebe mit Sitz in Bremen oder Hamburg!)


Nach dem derzeitigen Stand der Antragserfassung bei der Landwirtschaftskammer wurden für knapp 180.000 ha Förderanträge für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt. Trotz der unsicheren Vorgaben zur neuen EU-Agrarreform haben sich am Antragsverfahren über 5.000 Betriebe beteiligt. Dies zeigt eine Hohe Akzeptanz durch die Landwirte an den Maßnahmen, die eine gute Umweltwirkung haben und ein hohes Maß an Flexibilität bieten.

Die Auswertung der Mittelbedarfe der eingereichten Anträge zeigt leider eine deutliche Überzeichnung der verfügbaren Mittel für Niedersachsen. Für die Bewilligung aller Anträge würden ca. 260 Mio. € benötigt, es stehen jedoch lediglich 161 Mio. € für die gesamte Förderperiode zur Verfügung.


Aus diesem Grund müssen bei fünf AUKM-Fördermaßnahmen Beschränkungen eingeführt werden.

- Die Bewilligung für AN 3 (Umwandlung von Acker in Grünland) erfolgt nur für Flächen in der Kulisse Moorboden (Flächenanteil in der Kulisse mindestens 90%)

- Die rotierenden Ackermaßnahmen (AN 2, AN 8 und BF 1) werden auf maximal 10 ha je Betrieb begrenzt.

- Die Förderung GN 1 (Grundvariante Grünlandextensivierung) wird auf maximal 30 ha je Betrieb begrenzt.

Die Anpassungen erfolgen im Rahmen der Bewilligung der Fördermaßnahmen, es bedarf keiner neuen Antragstellung.

Antragsteller, die aufgrund der Anpassungen auf eine Teilnahme an AUKM verzichten möchten, können ihren Antrag noch sanktionsfrei zurückziehen.

Weitere Fragen richten Sie bitte an die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer.


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