Beginn der Antragstellung Agrarförderung und AUKM 2024
Achtung: Anträge müssen bis zum 15. Mai gestellt werden!
Am 14. März beginnt die Antragstellung Agrarförderung und AUKM 2024. Die Anträge müssen bis zum 15. Mai gestellt werden!
Das konkrete Angebot zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2024 (die angebotenen Fördermaßnahmen) sowie detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis: Vorbehaltlich der Genehmigung der EU-Kommission wird bei der Erstantragstellung aller AUKM in 2024 (außer bei BV1) eine Verpflichtungsdauer von vier Jahren angeboten (voraussichtliches Ende der Förderperiode KLARA).
Zur Antragstellung 2024 kann unter Vorbehalt der Genehmigung der EU-Kommission einmalig die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragt werden.
Die Anträge können bis spätestens zum 15. Mai 2024 über die Webanwendung ANDI 2024 gestellt werden. Sie starten die Anwendung unter: https://sla.niedersachsen.de/andi-web/#/start
Aktuelle Informationen zu ANDI, Formulare und Hilfen finden Sie auch unter https://www.sla.niedersachsen.de/andi/. Die Hinweise und FAQ werden regelmäßig aktualisiert.