Artikel-Informationen
erstellt am:
27.03.2018
Nach der Richtlinie NiB-AUM ist die Bestellung der einjährigen Blühstreifen (BS1) jährlich bis spätestens 15. April vorzunehmen, Ausnahmen können im Einzelfall von der Bewilligungsstelle zugelassen werden.
Aufgrund der aktuellen Bodenverhältnisse, der phänologischen Entwicklung sowie des prognostizierten Witterungsverlaufs für die nächsten Tage ist eine Aussaat zum genannten Termin in diesem Jahr fachlich nicht sinnvoll.
Der späteste Aussaattermin in der Fördermaßnahme BS1 – einjährige Blühstreifen wird deshalb für 2018 zunächst landesweit auf den 30. April 2018 festgesetzt.
Am 16. April wird geprüft werden, ob eine weitere Verlängerung geboten ist. Die mit der Richtlinie vorgesehene Verlängerung im Einzelfall bleibt davon unberührt.
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27.03.2018