Verschiebung der Sommeraussaat bei AUKM
Achtung: Der Termin laut Richtlinie (15.04.) wird 2024 durch den 30.04. ersetzt!
Durch die extremen Wetterverhältnisse ist das Befahren der stark vernässten Flächen und die Aussaat der Sommerung aus ackerbaulicher Sicht derzeit nicht empfehlenswert.
Deshalb erfolgt eine generelle Verschiebung der laut Richtlinien NiB-AUM und AUKM festgelegten Aussaattermine vom 15.04. auf den 30.04.2024 (gilt nur für 2024!).
Die Ausnahmegenehmigung gilt für alle Fördermaßnahmen, in denen eine Sommeraussaat als Förderverpflichtung nach der jeweiligen Richtlinie erfolgen muss. Sämtliche erforderlichen Nachsaaten werden ebenfalls auf den späteren Aussaattermin festgesetzt. Diese generelle Verschiebung des Aussaattermins ist für das gesamte Programmgebiet gültig.
Ist in Einzelfällen auch nach dem 30.04. keine Aussaat möglich, können grundsätzlich Ausnahmen auf Antrag des Begünstigten bei den Bewilligungsstellen beantragt werden (vgl. Nr. 6.15 Richtlinie NiB-AUM bzw. 6.16 Richtlinie AUKM).