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ELER-Förderung zum Tierwohl (ab 2023)

Auch in der neuen ELER-Förderperiode ab 2023 wird eine Förderung für eine tiergerechte Haltung von Schweinen angeboten. Die bisher angebotenen Maßnahmen wurden dabei überarbeitet und angepasst. Nähere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Fördermaßnahmen.

Ein besonderes Landesinteresse an der Durchführung der Fördermaßnahmen besteht, weil mit der Förderung der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren von Nutztieren ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung des niedersächsischen Tierschutzplans gegeben wird.

In den Maßnahmen zum Tierwohl sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel und/oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere, auf das Kupieren der Schwänze zu verzichten.

Über folgende Links finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen:


Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung ab 2023

Antragsstellung und weitere Termine

Übersicht über die Fördermaßnahmen ab 2023

Formulare zum Download

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