Antragstellung und weitere Termine zur neuen Förderung ab 2023
Der Antrag auf Teilnahme an der Maßnahme sowie alle erforderlichen Anlagen sind hier in Kürze als Formular abrufbar.
Das Papierformular "ELER-Tierwohl" muss zwingend vollständig ausgefüllt werden (Hauptantrag und Anlage für die Fördermaßnahme)!
Zusätzlich ist immer der Antrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (ANDI-Antrag) abzugeben.
Die Anträge können ab dem 15. März bis spätestens zum 15. Mai 2023 bei der Landwirtschaftskammer-Fachbereich 2.1 / SG 2.1.1 in Oldenburg gestellt werden.
Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin, das heißt, später eingehende Anträge werden abgelehnt.
Eine Entscheidung über die Anträge soll im August getroffen werden. Dann erfolgt auch die Versendung der Bewilligungsbescheide.
Betriebe, die eine Bewilligung im Antragsverfahren 2023 erhalten, müssen folgende Termine beachten:
- 01.12.2023: Beginn der Verpflichtung. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Förderbedingungen eingehalten werden. Hier beginnen auch die Vor-Ort-Kontrollen.
- Bis 15.05.2024: Einreichen des Auszahlungsantrages. Dieser Antrag ist Teil des Sammelantrages 2022 (ANDI). Ohne diesen Antrag kann keine Zahlung erfolgen, eine verspätete Abgabe führt zur Kürzung bzw. Ablehnung der Zahlung.
- 30.11.2024: Ende der Verpflichtung.
- Bis 15.1.2025: Vorlage der Unterlagen zum Auszahlungsantrag (Tierarztbescheinigungen, besondere Aufzeichnungen, Schlachtnachweise für Mastschweine)
- Bis 30.6.2025: Auszahlung der Zuwendung.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer - Fachbereich 2.1 / SG 2.1.1 in Oldenburg (siehe Infospalte rechts).
Unterlagen T2-Mastschweine
Unterlagen T3-Sauenhaltung
Unterlagen T4-Ferkelaufzucht