ELER-Tierwohl: Die neue Förderung ab 2023
Auch in der neuen ELER-Förderperiode wird eine besonders tiergerechte Schweinehaltung gefördert!
ELER Tierwohl ab 2023: Auch in der neuen ELER-Förderperiode wird eine tiergerechte Schweinehaltung besonders gefördert, folgende Fördermaßnahmen werden angeboten:
T2 – besonders tiergerechte Haltung von Mastschweinen: Gefördert wird die Haltung von unkupierten Mastschweinen im gesamten Stall. Es sind nur die Tiere im teilnehmenden Stall bzw. in den teilnehmenden Ställen maßgeblich. Für die Förderung müssen verpflichtende und fakultative Vorgaben eingehalten werden (siehe Merkblatt).
T3 – besonders tiergerechte Haltung von Sauen: Gefördert wird eine besonders tiergerechte Haltung aller Zuchtsauen des Betriebes. Im Mittelpunkt der Förderung steht der Verzicht auf eine Fixierung der Sauen, dies gilt für die Gruppenhaltung und den Abferkelbereich. Deneben gelten weitere Vorgaben (siehe Merkblatt).
T4 – besonders tiergerechte Aufzucht von Ferkel: Gefördert wird die Aufzucht von unkupierten Ferkeln im gesamten Stall. Es sind nur die Tiere im teilnehmenden Stall bzw. in den teilnehmenden Ställen maßgeblich. Für die Förderung müssen verpflichtende und fakultative Vorgaben eingehalten werden (siehe Merkblatt).
Die Inhalte und die Voraussetzungen für die Förderung wurden zum Teil grundlegend überarbeitet. Details finden Sie im Entwurf der Richtlinie bzw. in den jeweiligen Merkblättern auf den Internetseiten des ML (
Link) bzw. der Landwirtschaftskammer (
Link).
Die Richtlinie ist noch nicht veröffentlicht und weist daher einen vorläufigen Stand auf (Entwurf). Es aber wird davon ausgegangen, dass sich hinsichtlich der Haltungsbedingungen keine Änderungen mehr ergeben.
Das Antragsverfahren soll im Zeitraum vom 15. März bis 15. Mai 2023 erfolgen (parallel zum ANDI-Antrag). Die Antragsformulare werden rechtzeitig vorher auf den o. g. Internetseiten bereitgestellt.