Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg
Mehrgefahrenversicherung für landwirtschaftliche Kulturen
Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg fördern erstmalig den Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen. Unterstützt werden Schadens- und Indexversicherungen für in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gelegene Flächen mit Ackerbau, Grünland sowie Beeren-, Kern- und Steinobst. Im Gemüseanbau sind Möhren und Zwiebeln förderfähig. Nicht nur die Flächen, auch der Betriebssitz muss in einem der genannten Bundesländer liegen. Zuwendungsfähig sind Ein- oder Mehrjahresverträge gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Hagelversicherungen sind nicht förderfähig, können aber als Baustein mit abgeschlossen werden. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden.
Es können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten einer Mehrgefahrenversicherung erstattet werden.
Für die Teilnahme an der Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg wird ein Priorisierungsverfahren durchgeführt. Landwirte und Landwirtinnen, die ihre Wirtschaftsweise bereits an die Klimakrise angepasst haben, um so das betriebswirtschaftliche Risiko zu verringern, können Punkte generieren, die in ein Ranking einfließen. Nähere Informationen können dem Merkblatt entnommen werden.
Die Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Anträge sind bei den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Landkreise einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LWK.Ansprechpartner/-partnerin
Kristine Schwarz
Karsten Pleuß
E-Mail: mgv@ml.niedersachsen.de