Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Dr. Jürgen Wilhelm
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 05 11/1 20-20 21
Fax: 05 11/1 20 99 20 21
Viele Bereiche in der Agrarförderung liegen im Einflussbereich der EU und werden gemeinsam von Europäischem Parlament, Europäischem Rat und EU-Kommission gestaltet. Als Bundesland mit einem bedeutenden landwirtschaftlichen Sektor nutzt Niedersachsen die Möglichkeiten, über den Bundesrat und die Agrarministerkonferenz sowie über direkte Gespräche mit EU-Parlamentariern und Mitgliedern der EU-Kommission auf die Beschlüsse Einfluss zu nehmen und niedersächsische Anliegen auf europäischer Ebene effektiv zu vertreten.
Zur Förderperiode 2023-2027 mussten alle Mitgliedstaaten einen nationalen Strategieplan zur GAP gemäß Strategieplanverordnung erstellen. Dieser bildet die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der neuen GAP-Förderung im jeweiligen Mitgliedstaat. Die Förderperiode ist geprägt von einem neuen Umsetzungsmodell sowie dem System der „grünen Architektur“ (s. Grafik). Das neue Umsetzungsmodell ist auf Zielerreichung ausgelegt. Zur Erreichung der übergeordneten Ziele der GAP können die Mitgliedstaaten ihre Interventionen (Maßnahmen) nunmehr stärker an nationalen Belangen ausrichten. Die EU gibt nur noch grundlegende Anforderungen vor sowie den Leistungs-, Überwachungs- und Bewertungsrahmen. Dieser dient dazu, die Zielerreichung der Mitgliedstaaten jährlich zu überprüfen. Die Mitgliedstaaten definieren in ihren Strategieplänen Interventionen, die zur Erreichung der europäischen übergeordneten Ziele der GAP beitragen sollen. Für diese Interventionen werden, angepasst an die nationalen Bedürfnisse, Zielwerte festgelegt, deren Einhaltung die EU überprüft. Eine Anpassung der nationalen Strategiepläne ist im Laufe der Förderperiode möglich.
Der deutsche GAP-Strategieplan unterstützt den in Niedersachsen eingeschlagenen Weg einer Transformation der Landwirtschaft hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume. Er flankiert zudem viele regionale Initiativen außerhalb des GAP-Strategieplans, wie z. B. die Ziele des Niedersächsischen Weges. Der deutsche Strategieplan ist auf den Seiten des BMEL zu finden: GAP-Strategieplan.
Mit der grünen Architektur soll die GAP verteilungsgerechter werden und vor allem den Weg zu einer stärker an Umweltleistungen orientierten Landwirtschaft bereiten. Öffentliche Gelder werden vermehrt an Leistungen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit gebunden. Das heißt konkret:
Jedes Jahr stellen in Niedersachsen über 40.000 Betriebe einen Antrag auf Direktzahlungen in Höhe von bis zu 700 Mio. Euro. Die Antragsstellung erfolgt jährlich bis zum 15.Mai, digital via "ANDI" (Agrarförderung Niedersachsen digital), bei den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Alle Antragsteller, die die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (alt: Basisprämie) beantragen, verpflichten sich, die gesetzlichen EU-Standards in den Bereichen Lebens- und Futtermittelsicherheit, Umwelt- und Naturschutz sowie Tierschutz einzuhalten. Diese Anforderungen werden unter den Begriffen "GAB" (Grundanforderungen an die Betriebsführung) und "GLÖZ" (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) zusammengefasst.
2023 haben knapp 44.000 Personen einen Antrag auf Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit gestellt, davon haben rund 3.500 Personen ebenfalls die Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte beantragt. Die Zahlungen für Mutterkühe wurden von rund 3.800 Personen und die Zahlung für Mutterschafe und Mutterziegen von gut 1.100 Personen beantragt.
Die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit wird 2024 in Höhe von ungefähr 155 €/Hektar gewährt und wird sich bis 2026 auf voraussichtlich rund 147 €/Hektar, durch verpflichtende Umschichtungen in die 2. Säule, reduzieren.
Der besonderen Stärkung von kleineren und mittleren Betrieben dient die Umverteilungseinkommensgrundstützung. Sie kann für maximal 60 Hektar beantragt werden. Für die ersten 40 Hektar eines jeden Betriebes werden ungefähr 69 €/Hektar zusätzlich gewährt, für weitere 20 Hektar dann ungefähr 42 €/Hektar. Die niedersächsischen Betriebe bewirtschaften im Schnitt knapp 73 Hektar, sodass eine große Anzahl von der Umverteilungsgrundstützung profitiert.
Die Förderung von jungen Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern ist der EU ein wichtiges Anliegen. Mit der Junglandwirte-Einkommensgrundstützung erhalten sie für fünf Jahre und maximal 120 Hektar Landwirtschaftsfläche eine zusätzliche Förderung von rund 134 €/Hektar. Als Junglandwirtin und Junglandwirt gilt, wer im Jahr der erstmaligen Antragsstellung nicht älter als 40 Jahre ist und seit maximal fünf Jahren (vor der erstmaligen Antragsstellung) als Betriebsleiterin und Betriebsleitern tätig ist bzw., bei juristischen Personen oder Personengesellschaften, die Betriebskontrolle innehat und eine Berufsqualifikation nachweisen kann.
Ebenfalls wurden die gekoppelten Direktzahlungen für Mutterkühe und Mutterziegen/-schafe wieder eingeführt. Tierhalterinnen und Tierhaltern mit mehr als 3 Mutterkühen, ohne Abgabe von Milcherzeugnissen, können rund 80 €/Mutterkuh erhalten, bei den Mutterschafen und -ziegen liegt die Mindestanzahl bei 6 Muttertieren, für diese können rund 35 €/Tier beantragt werden.
Zur Umsetzung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums hat Niedersachsen gemeinsam mit Bremen und Hamburg das Programm KLARA aufgestellt. Insgesamt stehen rund 1,1 Milliarden Euro allein an EU-Mitteln zur Verfügung. Die Zielrichtung der Förderung wird in Niedersachsen durch die drei grundsätzlichen Förderziele der Landesstrategie für den Förderzeitraum 2021 – 2027 vorgegeben:
Einen besonderen Stellenwert haben daher die Themen biologische Vielfalt, Umwelt und Klima. Aber auch Maßnahmen mit landwirtschaftlichem Bezug sind in der 2. Säule angelegt, beispielsweise Agrarinvestitionsförderung oder Beratungsförderung. Weitere Informationen zu KLARA finden Sie unter folgendem Link: KLARA.
Detailliertere Informationen zum Thema GAP sind auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden: Die GAP von A - Z.
Grundlagen der GAP
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) hat seit ihren Anfängen in den 1960er Jahren eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Die ersten Jahrzehnte waren durch Marktregelungen und Preisstützung für landwirtschaftliche Erzeugnisse geprägt. Heute besteht sie aus zwei Kernbereichen, den sogenannten zwei Säulen, denen jeweils eigene Regeln und Finanzierungstöpfe zugeordnet sind.
Die 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik ist über den Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) ausschließlich EU finanziert. Sie umfasst Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und – in deutlich geringerem Umfang – Marktmaßnahmen wie die Qualitätssicherung und Kennzeichnung von Produkten sowie mögliche Eingriffe bei Marktkrisen. Die 1. Säule bietet ebenfalls Fördermöglichkeiten für anerkannte Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse. Auf diese Weise sollen Anreize zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen Landwirtinnen und Landwirten zur Vermarktung geboten werden, sodass deren Stellung in der Lebensmittelkette verbessert wird.
Die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik dient der Entwicklung des ländlichen Raums und wird aus dem ELER-Fonds finanziert (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Sechs Prioritäten sind EU-weit als vordringlich identifiziert worden:
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