Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
Moorbodenschutz
Moorböden in Niedersachsen
Moore fungieren als Kohlenstoffsenken, indem sie Kohlendioxid aus der Atmosphäre binden und es langfristig als Kohlenstoff speichern. Vor allem seit der letzten Eiszeit haben sich in diesen Böden erhebliche Mengen an organischer Substanz angesammelt. Diese ist aus Pflanzenbestandteilen hervorgegangen, die in Folge des Wasserüberschusses nicht oder nur teilweise abgebaut wurden und sich vorwiegend zu Torf entwickelt haben. Werden Moorböden entwässert, kommt es zu einer fortschreitenden Zersetzung des Torfes und damit zur Freisetzung von Kohlendioxid. Entwässerte Moore tragen daher mit einem erheblichen Anteil zu den klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bei.
Niedersachsen gehört zu den moorreichsten Bundesländern. Hier befinden sich rund 484.300 ha kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz. Ein Großteil davon, rund 365.700 ha, sind Hoch- und Niedermoorböden, zum Weiteren gehören dazu Moorgleye, flach überlagerte Torfe, Organomarschen und Sanddeckkulturen, die insgesamt rund 119.000 ha umfassen.
Ca. 69 %, das sind 335.000 ha, dieser kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz werden landwirtschaftlich genutzt, gut 270.000 ha als Grünland. Sie stellen damit die Existenzgrundlage vieler Betriebe dar. Insbesondere die auf Grünlandnutzung ausgerichtete Milchwirtschaft generiert auf diesen Flächen eine hohe Wertschöpfung.
Trockengelegte bzw. entwässerte Moorböden tragen auch in Niedersachsen mit einem wesentlichen Anteil zu den Treibhausgasemissionen auf Landesebene bei. Nach Berechnungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) werden fast 18 % der gesamten Treibhausgasemissionen in Niedersachsen aus kohlenstoffreichen Böden freigesetzt (2020: 15,8 Mio. t CO2-Äquivalente, davon 13,3 Mio. t CO2-Äq. aus kohlenstoffreichen Böden mit entwässerungsbasierter Nutzung).
Schutzziele für Moorböden
Bund und Länder haben im Oktober 2021 die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz unterzeichnet, in der Grundsätze, Ziele und Maßnahmen zum Moorbodenschutz enthalten sind. Im Rahmen der Vereinbarung wird das Ziel verfolgt, die jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden von circa 53 Mio. t CO2-Äquivalente (2019) in Deutschland bis 2030 um 5 Mio. t CO2-Äquivalente zu senken.
Dementsprechend haben die Koalitionsfraktionen in Niedersachsen in dem jetzt vorgelegten Fraktionsgesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes das Ziel aufgenommen, die jährlichen Treibhausgasemissionen aus kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen bis zum Jahr 2030 um 1,65 Mio. t CO2-Äquivalente bezogen auf die Treibhausgasemissionen im Vergleichsjahr 2020 (17,6 Mio. t inkl. Torfnutzung und kultivierte Moore) zu senken. Damit verfolgt Niedersachsen das Ziel, einen angemessenen Anteil an dem auf Bundesebene angestrebten Ziel zu übernehmen.
Aufgrund des hohen Flächenanteils und der hohen Wertschöpfung der Landwirtschaft auf Moorböden steht Niedersachsen hier vor einer besonderen Herausforderung. Die Transformation der Moorbodennutzung ist eine Zukunftsaufgabe, die im Dialog mit Kommunen, Naturschutz, Wasserwirtschaft sowie insbesondere Land- und auch Forstwirtschaft vorangebracht werden soll.
Die Bund-Länder-Zielvereinbarung gibt einen Überblick darüber, wie Moorbodenschutz auch in Niedersachsen verstanden wird:
„Moorbodenschutz umfasst […]
- die Erhaltung der Moorböden, die sich noch oder bereits wieder in einem günstigen (torferhaltenden) Zustand befinden,
- die Anhebung der Wasserstände (Teilvernässung zur Minderung der Torfzehrung oder vollständige (Wieder-)Vernässung zur Erhaltung des Torfes) in Verbindung mit einem nachhaltigen Wasserstands- und integrierten Flächenmanagement, sowie
- als Folge die Anpassung der bisherigen Bewirtschaftung (ggf. einschließlich Nutzungsaufgabe), und Etablierung neuartiger Landnutzungen (z. B. Paludikulturen),
soweit diese geeignet sind, die Treibhausgasemissionen aus den betroffenen Flächen deutlich zu reduzieren.“
Schutzmaßnahmen für Moorböden
Für die Umsetzung von Moorbodenschutzmaßnahmen sind regional angepasste Konzepte zu entwickeln, die sich ganz maßgeblich an den Gegebenheiten des regionalen Wasserhaushalts orientieren. Hierbei ist zu prüfen, welche Flächen in welcher Form und mit welcher angepassten Bewirtschaftung vernässt werden können.
Dabei werden in Niedersachsen verschiedene Maßnahmenoptionen in den Blick genommen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren: Angefangen von einer Umwandlung von ackerbaulich genutzten Flächen in moorschonende Nutzungsformen, die Anhebung der Wasserstände auf Grünland (sog. Teilvernässung), die Umstellung auf nasse Bewirtschaftung mit Anbau-Paludikulturen wie die Torfmooskultivierung oder der Anbau von Rohrkolben, Schilf usw oder auch die Anlage von Moor-PV. Darüber hinaus ist regional zu prüfen, ob und inwieweit Flächen einer Vollvernässung und Extensivierung oder naturnahen Entwicklung zugeführt werden können, insbesondere dann, wenn bereits ein hoher Anteil an Flächen im öffentlichen Eigentum vorhanden ist.
Zu Fragen der nassen Bewirtschaftung von Moorböden werden unterschiedliche Projekte in Niedersachsen durchgeführt, in denen nach Möglichkeiten gesucht wird, eine Wertschöpfung auf diesen Flächen zu erhalten bzw. Nutzungsalternativen untersucht werden. Hierzu gehören sowohl Projekte zum Wassermanagement (z.B. Unterflurbewässerung auf Grünland) als auch Projekte zu Fragen der Anbau-Paludikulturen, z.B. durch 3N Kompetenzzentrum Nachwachsende Rohstoffe. Weitere Informationen finden Sie über diesen Link: Maßnahmen und Projekte
Zukünftig wird das Wassermanagement auf Grünland eine entscheidende Rolle spielen. Bereits jetzt bietet das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) moorschonende Grünlandbewirtschaftung die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für den Grabeneinstau. Auch die AUKM Umwandlung von Acker in Dauergrünland auf Moorböden zielt darauf ab, einen Beitrag zur Treibhausgasemissionsminderung und damit zum Klimaschutz zu leisten; sie ist Voraussetzung für eine Anhebung der Wasserstände auf Grünland. Weitere Informationen zu den AUKM finden Sie mit diesem Link: AUKM
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