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Düngung und Nährstoffmanagement

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(Symbolbild)

Die Landwirtschaft in Niedersachsen ist durch eine hohe Intensität der Bodennutzung und Tierhaltung gekennzeichnet.

Ein übermäßiger Eintrag von reaktivem Stickstoff und Phosphat führt zu Beeinträchtigungen praktisch aller Umweltmedien (Beeinträchtigung von Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Verlust von Biodiversität). Aufgrund eines hohen Nährstoffaufkommens sind in Niedersachsen besondere Anstrengungen zur Dokumentation und Steuerung der Nährstoffströme erforderlich.

Niedersachsen setzt auf Landesebene verschiedene Maßnahmen und Verordnungen um, die ein effizientes Nährstoffmanagement fördern und die Vorgaben der Düngeverordnung des Bundes umzusetzen.

  • Zum besonderen Schutz der Gewässer hat Niedersachsen gemäß den Vorgaben der Düngeverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) nitratbelastete und eutrophierte Gebiete ausgewiesen, in denen besondere Anforderungen der Düngung gelten. Die Ausweisung sogenannter nitratsensibler und phosphatsensibler Gebiete erfolgte erstmals in 2019 durch die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO). Nach mehreren erforderlichen Verordnungsanpassungen, die im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich eingestellten Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie stehen, trat die aktuell gültige NDüngGewNPVO im November 2023 in Kraft. Die Ausweisung berücksichtigt nunmehr „denitrifizierende Verhältnisse“ im Boden, welche Rückschlüsse auf den Abbau von im Grundwasser gelöstem Nitrat geben. Mit in Kraft treten der aktuell gültigen NDüngGewNPVO vom 17.11.2023 sind nunmehr 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Niedersachsen als mit Nitrat belastetes Gebiet ausgewiesen. Die ausgewiesenen eutrophierten Gebiete im Bereich der Seen-Einzugsgebiete (Gebietskulisse Oberflächengewässer) umfassen ca. 1,4 % der LF.

    Die landesweite Auffangregelung der DüV für den Bereich Phosphat hat weiterhin Bestand, da Niedersachsen weiterhin nur phosphatbelastete Gebiete im Bereich von Seen-Einzugsgebieten ausweisen konnte. Die Bestimmungen des § 13a DüV sind der tabellarischen Übersicht der geltenden Anforderungen in den nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten zu entnehmen. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der Düngebehörde Niedersachsen zu finden.

  • Am 02.10.2019 ist die niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Nährstoffvergleiche und Düngebedarf sowie über den gesamtbetrieblichen Düngebedarf (NDüngMeldVO) in Kraft getreten. Niedersachsen setzt hiermit die Ermächtigung gemäß § 13 Abs. 6 der Düngeverordnung (aus 2017) um.

    Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen für eine noch bessere Transparenz des Nährstoffmanagements in Niedersachsen geschaffen werden. Für die Erfassung der Daten wurde von der Düngebehörde (der Landwirtschaftskammer Niedersachsen) im Auftrag des Landes die Datenbank ENNI – Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen – programmiert. Hiermit ist es der Düngebehörde durch ENNI möglich, die Nährstoffströme noch zielgerichteter zu kontrollieren. Nach der Änderung der Düngeverordnung im Mai 2020 war eine Anpassung der NDüngMeldVO an die neue Ermächtigungsgrundlage (§ 13 Abs. 2) notwendig. Die an die Vorgaben der DÜV 2020 angepasste NDüngMeldVO ist am 01.03.2022 in Kraft getreten.
  • Bereits seit 2012 sind per Landesverordnung Meldepflichten beim Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern in der Niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger (WDüngMeldPflV ND) geregelt. Seit dem 01.07.2017 müssen nicht nur abgebende Betriebe, sondern auch aufnehmende Betriebe die Wirtschaftsdüngermenge melden. Außerdem wurde die Meldung von halbjährlich auf monatlich umgestellt und es müssen die wesentlichen Nährstoffmengen angegeben werden. So wird einerseits eine Anpassung an Bundesrecht erreicht und andererseits können die Wirtschaftsdüngermengen und Verbringungswege besser kontrolliert werden. Zum 01.03.2022 wurde die bestehende Meldepflicht um die Angaben zu den bei der Verbringung beteiligten Dritten (Vermittler, Güllebörsen, Händler) ergänzt, um die Voraussetzungen für die vollständige Überwachung der Verbringungskette weiter zu verbessern.
  • Die Entwicklung der Nährstoffsituation wird jährlich im Nährstoffbericht für Niedersachsen dargestellt. Seit dem Berichtszeitraum 2018/2019 wird in einem Teil B des Nährstoffberichts auch auf die Systematik und Durchführung düngerechtlicher Kontrollen in Niedersachsen eingegangen. Eine stetige Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit der düngerechtlichen Kontrollen ist aus Sicht der Landesregierung ein wesentlicher Baustein, um die Nährstoffsituation in Niedersachsen nachhaltig weiter zu verbessern.
    Landesverordnungen

    Niedersächsische Verordnungen zum Nährstoffmanagement und zur Düngung

    Informationen zur NDüngGewNPVO

    Die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete sind auf dem LEA-Portal des SLA bereitgestellt.

    Grundlagendaten zur immissionsbasierten Abgrenzung der Gebiete sowie zur Berechnung des Emissionsrisikos sind auf verschiedenen Portalen einsehbar.

    Tabellarische Übersicht der geltenden Anforderungen in den nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten

      Übersicht geltende Anforderungen in nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten
    (PDF)

    ENNI

    Informationen zur NDüngMeldVO und zur Elektronischen Nährstoffmeldung Niedersachsen (ENNI)

    Artikel-Informationen

    Ansprechpartner/in:
    Dr. Eric Reinsdorf

    Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    Calenberger Str. 2
    30169 Hannover
    Tel: 05 11/1 20-22 73

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