Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse (EGFL-Maßnahme)
Ziel des Förderprogramms
Erzeuger im Bereich Obst und Gemüse schließen sich in Erzeugerorganisationen mit dem Ziel einer nachfragegerechten Erzeugung, der Angebotsbündelung, der gemeinsamen Vermarktung sowie der Optimierung der Produktionskosten zusammen. Aktuell gibt es in Niedersachsen sieben nach dem Recht der Europäischen Union (EU-Recht) anerkannte Erzeugerorganisationen.
Kurzbeschreibung der Förderung
Am Anfang dieser Fördermaßnahmen stehen grundsätzlich mindestens 15 Obst- bzw. Gemüseerzeuger, die sich zusammenschließen. Erfüllt dieser Zusammenschluss bestimmte Voraussetzungen, kann eine Erzeugerorganisation (EO) gebildet werden.
Nach bzw. parallel zur Anerkennung erstellen die Erzeugerorganisationen operationelle Programme (OP). Im Rahmen dieser OP (3 - 5-jährige Laufzeit) können Erzeugerorganisationen EU-Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) erhalten. Das OP wird zu je 50 % über Beiträge der Erzeuger und Beihilfen der EU finanziert. Die EU-Beihilfen werden jahresweise bewilligt bis zur Obergrenze von 4,1 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung (vergleichbar mit Umsatz der EO). Gefördert werden Aktionen und Maßnahmen zur Stärkung der Marktposition und Wettbewerbskraft von Erzeugerorganisationen. Hauptziele der Projekte sind u. a. die weitergehende Angebotsbündelung, Förderung der Vermarktung, Qualitätsverbesserung, Verbesserung der umweltverträglichen Erzeugung (z.B. Ökoproduktion oder integrierte Erzeugung) sowie marktgerechte Ausrichtung der Erzeugung. Für jede geplante Maßnahme sind Erfolgsindikatoren zu benennen, anhand derer die Effizienz der Durchführung der Maßnahmen gemessen wird.
Rechtliche Grundlagen
Für die Durchführung der Maßnahme gelten u.a. aktuell insbesondere folgende Rechtsgrundlagen und spezifischen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung:
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.
- Verordnung (EU Nr. 543/2011 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse vom 7. Juni 2011.
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission vom 13. März 2017
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/892 der Kommission vom 13. März 2017
- Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse - OGErzeugerOrgDV
- Nationaler Rahmen für Umweltmaßnahmen in den operationellen Programmen im Obst- und Gemüsesektor gemäß Artikel 36 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Anhang 4 der Nationalen Strategie)
- Nationale Strategie für nachhaltige OP der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland 2014 bis 2018 (Stand: 12.07.2017)
- Niedersächsische Verordnung zur Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte bei Obst und Gemüse vom 8. März 2011
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/foerderung/nav/518/article/8257.html