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Weinbau in Niedersachsen

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Niedersachsen ist kein klassisches Weinbauland. Zwar wurde hier in einigen Regionen seit längerem nichtkommerzieller Hobbyanbau betrieben, mit der Änderung der entsprechenden EU-rechtlichen Verordnungen und deren Umsetzung in deutsches Recht können ab 2016 auch für Niedersachsen Anträge auf Neuanpflanzungen von Reben für den kommerziellen Anbau von Wein gestellt werden. Wo und wann diese Anträge gestellt werden können sowie weitere wichtige Informationen zu der Thematik lesen Sie hier:

Wie die weinrechtlichen Zuständigkeiten in Niedersachsen geregelt sind, erfahren Sie hier:

Ansprechpartner/-in

Alexander Burgath
Telefon: 05 11/1 20-22 32
Telefax: 05 11/1 20 99 22 32
e-mail: alexander.burgath
@ml.niedersachsen.de

Olaf Armbruster
Telefon: 05 11/1 20-22 34
Telefax: 05 11/1 20 99 22 34
e-mail: olaf.armbruster
@ml.niedersachsen.de

Nds. Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover

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