Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen klar Logo

Das Niedersächsische Weidemilchprogramm

Kühe auf der Weide   Bildrechte: ML
© ML


Mit dem Weidemilchprogramm greift die Landesregierung die veränderten gesellschaftlichen Ansprüche an landwirtschaftliche Produktionsverfahren auf.


Charta „Weideland Norddeutschland“


Mit der Absicht die Weidehaltung als wichtigen Bestandteil der norddeutschen Milchproduktionssysteme beizubehalten, haben rund 20 Organisationen eine gemeinsame Charta „Weideland Norddeutschland“ erstellt und am 28. Oktober 2015 in Aurich verabschiedet. Diese bildet die Basis für die Vermarktung von Weidemilchprodukten, um so die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum Erhalt der Weidewirtschaft und des Grünlandes zu schaffen.

Zu den Zeichnern gehören Vertreter aus dem Tier-, Verbraucher- und Naturschutz, mehrere Molkereiunternehmen sowie diverse landwirtschaftliche Interessenvertreter aus Niedersachsen.

Die Charta „Weideland Norddeutschland“ ist über die niedersächsischen Landesgrenzen hinaus auf ein großes Interesse gestoßen, so dass zwischenzeitlich auch andere Bundesländer wie beispielweise das Land Schleswig-Holstein die Charta unterschrieben haben.


Kriterien für ein Weidelandlabel

Am 31.05.2016 wurden auf dem Gut Wahnbek in Rastede die „Rahmenbedingungen und Kriterien für die Erzeugung und die Vermarktung von Weidemilchprodukten“ im Rahmen des Projektes „Weideland Niedersachsen“ von den beteiligten Organisationen unterzeichnet.


Im Einzelnen wurden nachstehende Kriterien festgelegt:

  • Kriterien für die Beweidung und die Weideperiode:
    Sechs Stunden an 120 Tagen im Jahr oder jährlich mindestens 720 Stunden

  • Futterversorgung von der Weide:
    Aktives Grasen muss zu jeder Zeit möglich sein; die Mindestgrundfutterfläche je Milchkuh pro Betrieb und Kalenderjahr beträgt 2000 Quadratrmeter (das entspricht einem Verhältnis von mindestens einem Hektar Weidefläche pro fünf Milchkühe), mindestens die Hälfte der Fläche muss davon in der direkten Nähe der Melkanlage vorhanden sein.

  • Kriterien für die Aspekte Tierwohl, Tierschutz und Tiergesundheit:
    Ein optimales Herdenmanagement muss sichergestellt werden; ein Mindestmaß an Bewegung wird für die Gesunderhaltung und das Wohlbefinden der Tiere als erforderlich vorausgesetzt, daher ist die Anbindehaltung für Milchkühe im Rahmen des klassischen Weidemilchlabels nur unter folgenden Auflagen geduldet:
    Die Beweidungsdauer wird von sechs Stunden an 120 Tagen im Jahr auf Sechs Stunden an 180 Tagen im Jahr erhöht und zusätzlich müssen die Kühe während der Stallsaison alle zwei Tage für mindestens eine Stunde Zugang zu einer Auslauffläche außerhalb des Stalls haben.

  • Kriterien für den Schutz der natürlichen Ressourcen:
    Bei dem Weideland muss es sich um Dauergrünland handeln, damit die positiven Eigenschaften der Beweidung auf die Umwelt zum Tragen kommen können.

  • Kriterien für die Fütterung (Umstieg auf GVO-freie Fütterung):
    Ab der Weidesaison 2017 ist Weidemilch auf der Basis von GVO-freiem Futter zu erzeugen.

  • Kriterien für die Erfassung und Verarbeitung von Weidemilchprodukten:
    Getrennte Erfassung und (Weiter)-Verarbeitung von Weidemilchprodukten im Rahmen des klassischen Labels (100% Weidemilch)

  • Festlegung der „Gemeinschaftsaufgabe fünf Cent“ Mehrerlös von Weidemilch für landwirtschaftliche Betriebe:
    Als Zielsetzung gilt, dass allen Landwirten, die an dem Programm teilnehmen, pro abgelieferter Milchmenge in Kilogramm ab 2018 ein Mehrerlös von fünf Cent gegenüber dem Milchpreis von konventioneller Milch gezahlt werden soll.


Mit der Unterzeichnung des Dokuments wurde ein wichtiger Meilenstein in Bezug auf Auslobung und Kennzeichnung von Weideprodukten im Handel erreicht.



Konzeption des Weidemilchlabels

Wissenschaftliche Basis der Konzeption des Labels und der nun anstehenden Positionierung der Weidemilchprodukte im Handel waren die Arbeiten von Sarah Kühl, Sarah Gauly und Prof. Dr. Achim Spiller (Universität Göttingen) zur „Theoretischen Entwicklung von Vermarktungskonzepten einschließlich der Konzeption und Entwicklung eines Labels (Weidemilch)“ im Rahmen des Verbundprojektes „Initiierung des Weidemilchprogramms zum Schutz des Grünlandes für das Land Niedersachsen“.


Hintergrund des niedersächsischen Weidemilchprogramms:

Mit Bezug auf die Koalitionsvereinbarung wurde ab April 2014 unter der Koordination und Projektleitung des Grünlandzentrums Niedersachsen/Bremen e.V. mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Göttingen ein Weidemilchprogramm („Weideland Niedersachsen“) zum Schutz des Grünlandes initiiert. Eng einbezogen in das Projekt waren Bäuerinnen und Bauern, diverse NGOs, Verbraucherverbände und die Molkereiwirtschaft.

Ziel des Weidemilchkonzepts ist die Erhaltung des wichtigen Lebensraums der Weidelandschaft in Niedersachsen sowie dem feststellbaren Trend, weg von der Weidewirtschaft, hin zur ganzjährigen Stallhaltung, unter Berücksichtigung von Tierwohl- und Umweltaspekten entgegenzuwirken.

Der zentrale Ansatzpunkt des Konzeptes besteht darin, die Ökonomie der Weidehaltung durch die Entwicklung von Marketingkonzepten (für Milch und Milchprodukte aus Weidehaltungssystemen) deutlich zu steigern.

Zuwendung des Landes Niedersachsen

Zuwendung des Landes Niedersachsen für die Förderung eines nichtinvestiven
Projektes für Weidemilch und Produkte aus Weidemilch im Bereich landwirtschaftlicher
Qualitätserzeugnisse

  Zuwendung an das Grünlandzentrum

  Grünlandzentrum Zuwendungsbescheid Weideland

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Marcel Muks

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 05 11/1 20-86 13
Fax: 05 11/1 20 99 86 13

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln