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Pferdeland Niedersachsen

Niedersachsen ist das Pferdeland schlechthin. Mit gut 233.500 registrierten Pferden weist es zwar „nur“ den zweithöchsten Pferdebestand unter den Bundesländern auf, gleichwohl zeigt die qualitative Bewertung aber eine klare Führungsposition der niedersächsischen Pferdezucht auf Bundesebene. So sind allein 11 der 37 in Deutschland anerkannten Pferdezüchtervereinigungen in Niedersachsen ansässig. Bei diesen waren 2023 knapp 19.000 Zuchtpferde eingetragen, was gut 21 % des bundesdeutschen Zuchtpferdbestandes entspricht und als Synonym für die große Qualität der Pferdezucht in Niedersachsen gewertet werden muss. Letzteres drückt sich auch in der Weltrangliste der World Breeding Federation for Sporthorses (WBFSH) aus, auf der niedersächsische Zuchtverbände wie der Hannoveraner Verband e. V. oder der Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes e. V. sowohl in der Dressur als auch im Springsport und der Vielseitigkeitsreiterei seit vielen Jahren zu den erfolgreichsten Verbänden weltweit zählen.

Neben den Zuchtverbänden und den vielen aktiven Pferdesportlern hat aber auch das Niedersächsische Landgestüt in Celle einen nicht unerheblichen Anteil daran, dass Niedersachsens Pferde weltweit große Aufmerksamkeit genießen. Als eines der renommiertesten und bekanntesten deutschen Staatsgestüte präsentieren die dort mehr als 100 aufgestallten Landbeschäler eine herausragende genetische Qualität, die keine Züchterwünsche offenlässt und weltweit nachgefragt wird.

Weitere Institutionen und Einrichtungen rund um das Pferd finden sich auf den Seiten der Pferdeland Niedersachsen GmbH. Dieses Bündnis niedersächsischer Zucht- und Pferdesportverbände hat sich im April 2005 mit der Zielsetzung gegründet, das Pferdeland Niedersachsen modern und in seiner ganzen Bandbreite zu präsentieren.

  Bildrechte: Silvia/Pixabay
Kaltblut
Doch eine erfolgreiche Pferdezucht ist undenkbar ohne den Pferdesport und umgekehrt. Ein Zusammenspiel, das sich übrigens auch im Rennwesen eindrucksvoll widerspiegelt, denn nur die Wenigsten wissen, dass Pferderennen als Leistungsprüfungen durchgeführt werden. Nur mit den auf den Rennbahnen erzielten Ergebnissen ist es möglich, das genetische Potenzial (Zuchtwert) eines Rennpferdes zu bewerten und darauf basierend entsprechende Anpaarungsentscheidungen für die Zucht zu treffen. Voraussetzung für einen möglichst genauen Zuchtwert ist allerdings eine große Datenbasis – d. h. es müssen Daten von möglichst vielen Rennen mit möglichst vielen Pferden vorliegen. Die rechtlichen Rahmenreglungen hierfür bietet das Rennwett- und Lotteriegesetz, das bereits 1922 in seiner heutigen Form erlassen und bisher nur geringfügig geändert wurde. Es regelt die Besteuerung der Wetteinsätze bei Pferdewetten, Sportwetten und Lotterien, beinhaltet aber u. a. auch die Vorgaben für die Durchführung von Rennveranstaltungen. Danach benötigt ein Rennverein eine sogenannte Totalisatorerlaubnis, wenn Wetten auf öffentliche Pferderennen angeboten werden. Da es sich hierbei um tierzuchtrechtliche Leistungsprüfungen handelt, liegt die Zuständigkeit bei den für die Tierzucht zuständigen Behörden. In Niedersachen ist dies das Landwirtschaftsministerium.

Zum Betrieb eines Totalisators werden nur Renn- oder Pferdezuchtvereine zugelassen.

Hinweis:
Für die Erteilung von Buchmachererlaubnissen ist das Innenministerium - Referat 64 Glücksspiel - zuständig. Ansprechpartnerin ist Frau Erika Schlichting.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Johanne Waßmuth

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 05 11/1 20-20 32
Fax: 05 11/120 99 20 32

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