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Zuchtorganisationen und Rassen

Die züchterische Betreuung aller unter das Tierzuchtrecht fallenden Tierarten (Equiden, Rind, Schwein, Schaf und Ziege) erfolgt durch staatlich anerkannte Zuchtorganisationen. Diese müssen für die Anerkennung ein bestimmtes Verfahren erfolgreich durchlaufen, welches sowohl in den nationalen als auch in den europäischen tierzuchtrechtlichen Vorschriften geregelt ist. Entsprechende Downloads zu den tierzuchtrechtlichen Vorgaben stehen für Sie im Infobereich zur Verfügung. Anerkennungsbehörde für Züchtervereinigungen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben, ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Staatlich anerkannte Zuchtorganisationen nehmen im öffentlichen Interesse insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Durchführung eines Zuchtprogrammes mit dem Ziel einer Verbesserung der Rasse oder der Erhaltung einer vom Aussterben bedrohten Rasse (§ 2 Nr. 2 TierZG).
  • Ausstellung einer Tierzuchtbescheinigung. Dies ist eine Urkunde zum Nachweis von Identität, Abstammung und Leistung des jeweiligen Zuchttiers (§ 12 Satz 1 Nr. 2 TierZG).
  • Führen des Zuchtbuches als Voraussetzung dafür, dass eine Tierzuchtbescheinigung ausgestellt werden kann, denn nur für in das Zuchtbuch eingetragenen Tiere kann eine Tierzuchtbescheinigung ausgestellt werden (§ 2 Nr. 4 TierZG).
  • Grundsätzlich die Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung sowie des Prüfeinsatzes, sofern dieser im Zuchtprogramm vorgesehen ist (§ 4 Absatz 1 Satz 2, § 7 Absatz 1 TierZG).

In Niedersachsen sind dabei ebenso wie in anderen Bundesländern oftmals für eine Rasse mehrere staatlich anerkannte Zuchtorganisationen tätig. Auch gibt es Rassen, die von Zuchtorganisationen mit Hauptsitz in einem anderen Bundesland oder sogar einem anderen Mitgliedstaat betreut werden, die aber von den staatlichen Behörden dort anerkannt wurden.

Welche Züchtervereinigungen in Niedersachsen ihren Sitz haben, welche Tierarten bzw. Rassen diese betreuen und vieles andere mehr rund um die verschiedenen in Deutschland gezüchteten Rassen finden Sie unter der Rubrik „Zentrale Dokumentation Tiergenetische Ressourcen Deutschland (TGRDEU)", die auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abgerufen werden kann.

Züchter, die sich informieren möchten, ob beispielsweise Zertifikate von einer im europäischen Ausland staatlich anerkannten Züchtervereinigung ausgestellt wurden, können auf den Seiten der einzelnen Mitgliedsstaaten die entsprechenden Informationen finden.




Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Johanne Waßmuth

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Tel: 05 11/1 20-20 32
Fax: 05 11/120 99 20 32

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