Arbeitshilfe Einzelhandel
Im Zusammenhang mit der Anfang 2017 vom Kabinett beschlossenen LROP-Änderungsverordnung hat das ML eine Arbeitshilfe zur Anwendung der LROP-Regelungen zur Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten erarbeitet.
Die Arbeitshilfe soll als rechtlich unverbindliches Dokument vertiefte Erläuterungen zur Anwendung der LROP-Festlegungen und ggf. der dazu ergangenen Rechtsprechung enthalten und so die LROP-Begründung ergänzen. Sie soll sich dabei an den Bedürfnissen der Planungspraxis orientieren, indem sie konkrete Antworten auf konkrete Fragen (ähnlich einer „FAQ-Liste“) bietet. Zielgruppen für die Inanspruchnahme der Arbeitshilfe sind in erster Linie die Träger der Regionalplanung und unteren Landesplanungsbehörden, aber auch Städte und Gemeinden, die Industrie- und Handelskammern als fachlich berührte öffentliche Stellen sowie Vorhabenträger und Gutachterbüros.